Hallo,
so wie der Sachverhalt ist, steht ja gar nicht fest, ob das Geld zu unrecht ausgezahlt wurde. Oft werden tarifliche Änderungen, Urlaubsgeld oder sonstiges auf der Gehaltsabrechnung nicht gesondert ausgewiesen, je nach Software.
Wenn Du wissen willst, um was es sich handelt, würde ich nachfragen bei der Abrechnungsstelle.
Die Antwort ergibt sich bereits aus der Frage… Ja , der AN muß es melden, denn offensichtlich ist die Überzahlung inzwischen bemerkt worden. Ob die bisher zu Unrecht behaltenen Beträge behalten werden dürfen, ist abhängig von der Frage, wann die Überzahlung bemerkt wurde (in Berücksichtigung wirksam vereinbarter Ausschlussfristen) und (siehe Guidos link) ob eine Entreicherung stattfand. Die Einrede der Entreicherung oder das Berufen auf eine Ausschlussfrist fällt aber für alle Überzahlungen flach, die der AN erhalten hat, nachdem er von der Überzahlung Kenntnis genommen hat.
Der Blog ist aber ein wenig mit der heißen Nadel gestrickt…
Naja, war halt der erste Treffe bei Google, und beim Überfliegen habe ich die wesentlichen Punkte entdeckt - passte für mich.
Da hattest Du schon bessere Quellenangaben anzubieten. ;o)
Ich weiß ja, dass es gute Fachleute hier gibt, die mich ergänzen
In dem link steht zudem auch nicht, ob der AN es - wie gefragt
wurde - dem AG melden muß
Ich dachte eigentlich, dass das aus meinem ironischen Kommentar hervorgeht.
Schon vor 25 Jahren in der Berufsschule hat unser BWL-Lehrer immer von gesundem Menschenverstand gesprochen, wenn man sich nicht sicher sei…
mit gesundem Menschenverstand geantwortet: Selbstverständlich musst du dieses melden. Falls die nächste Frage lautet: Muss ich der Bank Bescheid sage, wenn mir plötzlich 10.000 EUR mehr auf meinem Girokonto haben? Ja, auch hier musst du den Mund aufmachen
Falls die nächste Frage lautet: Muss
ich der Bank Bescheid sage, wenn mir plötzlich 10.000 EUR mehr
auf meinem Girokonto haben? Ja, auch hier musst du den Mund
aufmachen
Weil es in welcher gesetzlichen Regelung so vorgesehen ist?
Gruß
loderunner