Mehr gehalt bekommen als man verdient !?

hallo

angenommen jemand bekommt auf 3 gehaltsabrechnungen jeweils ca 150 euro mehr gehalt ( anscheinend ein fehler im system ).

danach ist wieder alles normal.

wie ist das rechtlich ? muss der mitarbeiter den mehrverdienst melden ? oder kann er das geld behalten ?

immerhin gibt es ja die gehaltsabrechnung in der firma die sowas zu prüfen hat und bei 3 monaten scheint es ja niemand gestört zu haben

mfg

Hi!

Angenommen, ein Mitarbeiter bekommt 3 Monate 150,-€ weniger als ihm zusteht, ohne dass es ihm auffällt.

Ist das Unternehmen verpflichtet, das Geld nachzuzahlen? Der Mitarbeiter bekommt ja immerhin jeden Monat eine Abrechung, die er prüfen kann!

Aber im Detail:
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/…

Gruß
Guido

Hallo,
so wie der Sachverhalt ist, steht ja gar nicht fest, ob das Geld zu unrecht ausgezahlt wurde. Oft werden tarifliche Änderungen, Urlaubsgeld oder sonstiges auf der Gehaltsabrechnung nicht gesondert ausgewiesen, je nach Software.
Wenn Du wissen willst, um was es sich handelt, würde ich nachfragen bei der Abrechnungsstelle.

Gruß
cosis

hallo

angenommen jemand bekommt auf 3 gehaltsabrechnungen jeweils ca
150 euro mehr gehalt ( anscheinend ein fehler im system ).

einkassieren.

danach ist wieder alles normal.

wie ist das rechtlich ? muss der mitarbeiter den mehrverdienst
melden ? oder kann er das geld behalten ?

immerhin gibt es ja die gehaltsabrechnung in der firma die
sowas zu prüfen hat und bei 3 monaten scheint es ja niemand
gestört zu haben

genau. also einkassieren.

Hallo

Die Antwort ergibt sich bereits aus der Frage… Ja , der AN muß es melden, denn offensichtlich ist die Überzahlung inzwischen bemerkt worden. Ob die bisher zu Unrecht behaltenen Beträge behalten werden dürfen, ist abhängig von der Frage, wann die Überzahlung bemerkt wurde (in Berücksichtigung wirksam vereinbarter Ausschlussfristen) und (siehe Guidos link) ob eine Entreicherung stattfand. Die Einrede der Entreicherung oder das Berufen auf eine Ausschlussfrist fällt aber für alle Überzahlungen flach, die der AN erhalten hat, nachdem er von der Überzahlung Kenntnis genommen hat.

Gruß,
LeoLo

Hallo Guido

Der Blog ist aber ein wenig mit der heißen Nadel gestrickt… Da hattest Du schon bessere Quellenangaben anzubieten. ;o)

In dem link steht zudem auch nicht, ob der AN es - wie gefragt wurde - dem AG melden muß :wink:

Gruß,
LeoLo

Hi!

Der Blog ist aber ein wenig mit der heißen Nadel gestrickt…

Naja, war halt der erste Treffe bei Google, und beim Überfliegen habe ich die wesentlichen Punkte entdeckt - passte für mich.

Da hattest Du schon bessere Quellenangaben anzubieten. ;o)

Ich weiß ja, dass es gute Fachleute hier gibt, die mich ergänzen :smile:

In dem link steht zudem auch nicht, ob der AN es - wie gefragt
wurde - dem AG melden muß :wink:

Ich dachte eigentlich, dass das aus meinem ironischen Kommentar hervorgeht.
Schon vor 25 Jahren in der Berufsschule hat unser BWL-Lehrer immer von gesundem Menschenverstand gesprochen, wenn man sich nicht sicher sei…

VG
Guido

Hi,

mit gesundem Menschenverstand geantwortet: Selbstverständlich musst du dieses melden. Falls die nächste Frage lautet: Muss ich der Bank Bescheid sage, wenn mir plötzlich 10.000 EUR mehr auf meinem Girokonto haben? Ja, auch hier musst du den Mund aufmachen :wink:

Gruß

Hallo,

Falls die nächste Frage lautet: Muss
ich der Bank Bescheid sage, wenn mir plötzlich 10.000 EUR mehr
auf meinem Girokonto haben? Ja, auch hier musst du den Mund
aufmachen :wink:

Weil es in welcher gesetzlichen Regelung so vorgesehen ist?
Gruß
loderunner