Mehr Geld von der Bundeswehr wenn vorher gearbeite

Hallo,

kann das stimmen:frowning:?)

Ein Schüler macht seinen Abschluss im Juni 08, arbeitet dann von Juli - September (3 Monate) für z. B. 3000,- Euro brutto und wird im Oktober eingezogen.
Zahlt dann die Bundeswehr oder sonst ein Amt eine Entschädigung für den während der Bundeswehrzeit entgangenen Lohn? Also für den nun geringeren Lebensstandard - eine Art Ausgleich?
Das wurde mir so gesagt, kann ich aber kaum glauben. Das wäre ja unglaublich.

Hallo,

kann das stimmen:frowning:?)

Vor 20 Jahren jedenfalls nicht :wink:
Einzig, wenn man bereits eine Familie zu versorgen oder schon länger eine eigene Wohnung hätte, gäbe es imo Ansprüche.

Cu Rene

Ein Schüler macht seinen Abschluss im Juni 08, arbeitet dann
von Juli - September (3 Monate) für z. B. 3000,- Euro brutto
und wird im Oktober eingezogen.
Zahlt dann die Bundeswehr oder sonst ein Amt eine
Entschädigung für den während der Bundeswehrzeit entgangenen
Lohn?

Nein, warum auch? Dem Wehrpflichtigen entgeht kein Lohn. Er leistet seinen Dienst für die Gesellschaft, wie es seine staatsbürgerlichen Pflichten erfordern.
Wer sich darüber beklagt, dass er aus seiner „gut bezahlten Arbeit“ gerissen wird ist selber Schuld, dass er den Grundwehrdienst nicht früher geleistet hat, bzw. hat vielleicht auch nur davon profitiert, dass andere ihren Dienst bereits geleistet haben. „Überraschend“ kommt der Wehrdienst auf jeden Fall nie.

Also für den nun geringeren Lebensstandard - eine Art Ausgleich?

Weshalb? Zur Besitzstandwahrung gibt es die Unterhaltssicherungsbehörden der Kommunen (siehe Unterhaltssicherungsgesetz), ansonsten sind Wehr- und Zivildienst nicht dafür da dem Wehrpflichtigen eine schöne Zeit zu bescheren, sondern die Existenz der Bundesrepublik Deutschland zu sichern. Und mit Verlaub hätte der Wehrpflichtige nie so viel Geld verdienen können, wenn ihm nicht vorher die Gesellschaft, der er jetzt etwas zurückgeben soll, die Schulausbildung und evtl. die Berufsausbildung ermöglicht hätte.

Oder um es auf den Punkt zu bringen: Der Wehrpflichtige ist nicht derjenige, der von der Allgeeinheit zu fordern hat, sondern derjenige, der von der Allgemeinheit gefordert wird.
Auch wenn das in unserer immer mehr zu Einzelkämpfern verkommenen Gesellschaft immer mehr vergessen wird.

Gruß Andreas

Hallo Herr Feldjägeroffizier :wink:

Ich denke / hoffe Mal Sie kennen sich damit aus.
Gut jedenfalls, ich wollte auch nur diese Antwort hören / lesen.

Ich habe nur einen Schüler der mir genau dies erzählte. Er habe da gehört / gelesen, dass das so sei und ich hatte den Eindruck er habe es genau auf diesen Trick abgesehen. Ich war schon ziemlich überrascht, vor allem auch ob der Dreistigkeit mit der da der Steuerzahler ausgenommen werden sollte, konnte es aber kaum glauben. Andererseits ist in D in der Hinsicht leider viel denkbar.

Gruß

Wie gesagt, die Ansprüche von Wehrpflichtigen zur Besitzstandswahrung gehen aus dem unterhaltssicherungsgesetz hervor. Ein paar Tage gut bezahlt gearbeitet zu haben sind aber keine Grundlage für einen besitzstand, den es zu bewahren gilt. :wink:

Gruß Andreas

Hallo,
es gibt noch das Unterhaltssicherungsgesetz, da zahlt die Gemeinde Geld aus an zB die Familie des Wehrpflichtigen. Fuer einen Schueler eher nicht zutreffend.
http://www.gesetze-im-internet.de/usg/BJNR010460957…
Gruss Helmut