Mehr Kilometer zur Arbeit. Niedriglohn. Bekommt man mehr zurück ?

Hallo,

eine Person arbeitet im Niedriglohnsektor ( ca. 700 Euro Steuer im Jahr ). Diese Steuer bekommt sie in der Steuererklärung auch komplett zurück ( Erstattung 700 Euro ).

Nun zieht die Person in ein anderen Wohnort und hat statt 10 KM, 45KM zur Arbeit ( und dadurch Mehrkosten ).
Bekommt sie diese Mehrkosten von der Steuererklärung zusätzlich zurück ( Pendlerpauschale ) ? Oder Pech gehabt ?

Gruß

Leider ja. Es gibt nur soviel Steuer zurück, wie in deinem Beispiel vorausgezahlt wurde. Die höheren Werbungskosten kannst du dir ans Bein binden.
Dein AG hat aber die Möglichkeit, dir einen sg. pauschal versteuerten AG-Fahrtkostenzuschuss in Höhe der Entfernungspauschale zu zahlen.

  • Vorteil 1 Der Zuschuss erscheint nicht in der Einkommensteuererklärung, weil pauschal mit 15 % versteuert.
  • Vorteil 2 Es fallen weder für AG noch für AN Sv-Beiträge an.
  • Nachteil für den AN, es werden dann natürlich auch keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt und die Bemessungsgrundlage sinkt entsprechend.

Soon

Das ist ja voll sch…e :frowning:

Wie hoch ist der Pauschalbetrag vom Arbeitnehmer ? Und muss er den zahlen ? Hat er dadurch Nachteile ? Mein AG ist sehr geizig :frowning:

Doch, der erscheint durchaus, denn der wird ja in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Wenn der Arbeitnehmer keine entsprechenden Wege zur ersten Tätigkeitsstätte erklärt, erhöht diese Erstattung die Einnahmen (sogenannter Erstattungsüberhang) und führt zu einer höheren Steuer. Das passiert gelegentlich versehentlich, wenn Arbeitnehmer im Vertrauen auf den Arbeitnehmerpauschbetrag keinerlei Angaben zu Werbungskosten machen (betrifft genauso andere steuerfreie Erstattungen in Zeile 17, 20 und 21 der Lohnsteuerbescheinigung).

Aber sonst hast du natürlich Recht.

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Stümmt. Was ich meinte, ist, dass er nicht dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet wird. Ich habe es vielleicht zu vereinfacht ausgedrückt.

Mmhhh? Ich glaube, jetzt habe ich dich etwas durcheinander gebracht. Der Zuschuss wird pauschal versteuert. Der AG muss den nicht zahlen. Vor- und Nachteile habe ich in meiner ersten Antwort schon aufgezählt.

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Du guckst halt durch die Lohnsteuerbrille, ich durch die Einkommensteuerbrille :slight_smile:

Hallo,

bei niedrigen Netto-Einnahmen sollte man sich ggf. mit diesen Sozialleistungen näher beschäftigen:

  • Wohngeld
  • Kindergeldzuschlag vonm der Agentur für Arbeit
  • aufstockendes Arbeitslosengeld II vom Jobcenter

Gruß
RHW