Mehr Miete bei Umstellung von qm auf Verbrauch?

Kann der Vermieter die Miete erhöhen, wenn er auf Wunsch einer Mieterin die Berechnung der Nebenkosten von Berechnung nach Quadratmetern auf verbrauchsabhängige Berechnung umstellt? Der Einbau von Wasserzählern erzeugt ja z.B. Kosten. Kann er die per Mieterhöhung auf die Mieter umlegen?

Hi, die Miete kann er erhöhen, wenn der Wasseruhreneinbau eine Modernisierung ist. Dann darf er von der Gesamtsumme 11% jährlich auf alle Mieter umlegen.
Nur wenn ALLE Wohnungen mit einer Wasseruhr ausgestattet werden darf der VM verbrauchsabhängige Kosten berechen. Wenn nicht muss weiterhin nach Qm bzw. nach Personen abgerechnet werden.
MfG ramses90

Hallo,
m.E. muß der Einbau und auch der Austausch alle 6 Jahre der
Wohnungswarmwasserzähler vom Mieter bezahlt werden als
Kostenerstattung, aber nicht in Form einer Mieterhöhung
mit 11%. Gruß

Hallo,
m.E. muß der Einbau und auch der Austausch alle 6 Jahre der
Wohnungswarmwasserzähler vom Mieter bezahlt werden als
Kostenerstattung, aber nicht in Form einer Mieterhöhung
mit 11%. Gruß

Hi, hier geht´s aber scheinbar garnicht um Warmwasserzähler sondern um Wasserzähler = Kaltwasser und den Einbau derselben.
Instandsetzung ist das ja nun keinesfalls, da die vorher überhaupt nicht drin waren.

Da nun dadurch, wenn alle Wohnungen damit ausgestattet werden, bei der Verbrauchserfassung ein deutlicher Vorteil für einige Mieter entstehen könnte, könnte das also durchaus als Modernisierung gelten.

Übrigens müssen Warmwasserzähler alle 5 Jahre, Kaltwasser alle 6 Jahre geeicht werden.
MfG ramses90