Mehr Mieter als im Mietvertrag?

Hallo.

Wir (4 Personen) sind zur Zeit auf der Suche nach einer neuen Wohnung.

Einige Vermieter bzw. Vermietungsgesellschaften haben interessante Wohnungen, erlauben jedoch nur 3 statt 4 benötigter Personen in einer 4-Zimmer Wohnung.

In den Mietvertrag kommen jedoch nur 3 Personen.

Ist es jetzt möglich den Mietvertrag mit 3 Personen abzuschliessen und zu 4t einzuziehen?

Hallo, nur mit dem Einverständnis des Vermieters darf
die Anzahl Personen Mieter wechseln. Familien mit
Kindern ausgenommen.
LG, Bruno

Hallo.

Wir (4 Personen) sind zur Zeit auf der Suche nach

einer neuen

Wohnung.

Einige Vermieter bzw. Vermietungsgesellschaften haben
interessante Wohnungen, erlauben jedoch nur 3 statt 4
benötigter Personen in einer 4-Zimmer Wohnung.

In den Mietvertrag kommen jedoch nur 3 Personen.

Ist es jetzt möglich den Mietvertrag mit 3 Personen
abzuschliessen und zu 4t einzuziehen?

Dankeschön.

Jonas.

Hallo, nur mit dem Einverständnis des Vermieters darf
die Anzahl Personen Mieter wechseln. Familien mit
Kindern ausgenommen.
LG, Bruno

Hallo.

Wir (4 Personen) sind zur Zeit auf der Suche nach
einer neuen
Wohnung.

Einige Vermieter bzw. Vermietungsgesellschaften haben
interessante Wohnungen, erlauben jedoch nur 3 statt 4
benötigter Personen in einer 4-Zimmer Wohnung.

In den Mietvertrag kommen jedoch nur 3 Personen.

Ist es jetzt möglich den Mietvertrag mit 3 Personen
abzuschliessen und zu 4t einzuziehen?

HI es kommt hier nicht auf die Anzahl der Zimmer an sondern auf die m² die ihr da anmietet da gibt es genaue Angaben wieviel m² eine erwachsene Personhaben muß damit der Vermeiter nicht ein Problem bekommt schau dich mal im Internet schlau… Schließlich kann ein Vermieter dir ja auch nicht verbieten, das du Kinder bekommst… nur eben wenn die Personenzahl für den wohnraum zu groß ist macht er sich selbst angreifbar…
gruß Peter

wo kein kläger da kein richter. wenn ihr erstmal wohnt und pünktlich zahlt, wird sich kein vermieter groß zieren einen 4 in den vertrag aufzunehmen

Hallo, bin da leider auch nicht auf dem Laufenden, aber schau mal hier: http://www.immowelt.de/Recht/Mietrecht/index.aspx?Pa…

viele Grüße

Ein solcher Mietvertrag wäre anfechtbar, weil er erschlichen wurde!