Hallo, wenn man mit einem Ehepaar einen Mietvertrag geschlossen hat, dieser eine Pauschale von Gas und Wasser beinhaltet, ist es dann erlaubt kurz nach Vertragsabschluss sein Kind mit Ehepartner und gemeinsamen Kind einziehen zu lassen?
Der Mietvertrag und die Pauschalen wurden ja auf 2 Personen berechnet, jetzt sind es aber schon 5.
Darf auch wenn es nicht im Mietvertrag hinterlegt ist Geld für die neuen Mitbewohner verlangt werden?
Ich weiss zwar das man gegen die Kinder der Mieter nichts machen kann aber gibt es da irgenwelche Sonderregelungen wenn das Kind schon volljährig ist und selber schon eine Familie hat?
Das es prinzipiell abgelehnt werden mehr als 2 Personen in der Wohnung wohnen zu lassen, wegen Lärm oder so?
Der Vermieter hat ja sonst keine Gewalt mehr über sein Eigentum, Man könnte ja Rechtlich sogar 10 Leute in eine 60 QM wohnung wohnen lassen ohne das der Vermieter was machen kann, ist das nicht etwas gemein.
Stellen wir uns mal vor man hat ein Haus und im obergeschoss soll jemand einziehen, dieser sollte aber möglichst gehobernen alters sein wegen des geringerem Lärms, wenn diese Person dann aber später seine jungen Kinder und seine Enkelkinder einziehen lässt war es das ja mit der Ruhe. Da muss man doch was gegen machen können.