Mehr Nettogehalt oder Steuerfreibeträge?

Hallo, bin erst 21 und bräuchte ein bisschen Hilfe was Steuerfreibeträge etc. angeht… Ich habe von meiner Firma ein Angebot bekommen zur Weiterbeschäftigung(Vertrag läuft aus) mit der Bedingung in einer Filiale an einem anderen Ort zu arbeiten. Von meinem Wohnort ist diese Filiale dann ca. 170 km entfernt. Ich bekäme 0,30 cent pro KM (für Sonntag Hin- und Freitag Rückfahrt)und das Hotel wird bezahlt. Erst wollten die mir das gleiche Nettogehalt wie jetzt geben, aber als ich gleich total verzweifelt geschaut habe, hat mir mein Abteilungsleiter noch angeboten das ich es mir überlegen kann, und gerne vorschlagen kann wieviel ich mehr Nettogehalt oder Verpflegungsgeld ich noch gerne haben würde, dann überdenkt er mein Angebot. Jetzt habe ich aber leider keine ahnung was ich ihm am besten vorschlagen soll. Ist es besser einfach mehr Brutto zu verlangen, damit mehr Netto rauskommt (käme aber für den Arbeitgeber viel teuerer oder)? Oder hab ich gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Betrag an Verpflegungsgeld? Oder gibt es sonst noch irgend eine möglichkeit da etwas vorzuschlagen, wenn es für den Arbeitgeber günstiger kommt, dann lässt er sicher leichter mit sich verhandeln… und ich will ja auch nicht umsonst diesen stress mit der Rumfahrerei. Achja, das ganze läuft über eine Zeitarbeitsfirma, ich hoffe das macht keinen Unterschied…? Vielen Dank schon mal an alle.

also wenn die wöchentliche Heimfahrt immer bezahlt wird und die ganze Unterkunft die ganze Zeit, so ist das nicht schlecht

Trennungstagegeld wäre auch nicht schlecht, da die Steuerfreiheit hier mehr bringt, als mehr Lohn. Beim Lohn kommen so viele Steuern weg.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hy !
Du könntest deinem AG vorschlagen das er dir die gesetzlichen Pauschalen auszahlt !
Sprich wenn du Montag bis Freitag am anderen Standort bist gibts in Deutschland folgende Pauschalen :
Weniger als 14 aber mind. 8 Std = 6 Euro;
Weniger als 24 aber mind. 14 Std. = 12 Euro;
mind. 24 Std. = 24 Euro !
Das wären dann Montag 6 Euro (oder 12 je nachdem) Dienstag bis Donnerstag 24 Euro und Freitag nochmal 6 Euro ! Das würdest du dann als Reisekosten abgeben und würdest jede Woche 84 Euro Spesen bekommen !
Weiss halt nicht ob das zuviel ist.
Dein Netto bzw. Bruttogehalt lässt du dann natürlich beim alten !
Grüsse Janina

Steuerfrei sind

  • die aus öffentlichen Kassen gezahlten Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder. 2Die als Reisekostenvergütungen gezahlten Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen sind nur insoweit steuerfrei, als sie die Pauschbeträge nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 nicht übersteigen; Trennungsgelder sind nur insoweit steuerfrei, als sie die nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 und Absatz 5 sowie § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen;

  • die Vergütungen, die Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten, soweit sie die beruflich veranlassten Mehraufwendungen, bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 und bei Familienheimfahrten mit dem eigenen oder außerhalb des Dienstverhältnisses zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeug die Pauschbeträge nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 nicht übersteigen; Vergütungen zur Erstattung von Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung sind nur insoweit steuerfrei, als sie die nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 und Absatz 5 sowie § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen;

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
Zeitarbeitsfirmen wissen sehr genau was für sie günstiger ist, mich wunder dass kein Vorschlag kam.
Zur Frage:
Die Fahrtkostenerstattung ist Steuerfrei auch nach 3 Monaten.
Bei einer Abwesenheit von der Wohnung bekommt man eine Verpflegungspauschale, die aber nach 3 Monaten zu versteuern ist. Sie beträgt bei eine Abwesenheit ab 8 h 6.-Euro, ab 14 h 12.-Euro und bei 24 h 24.-Euro.
Für dich würde das bedeuten an 4 Tagen 24.-Euro am An/Abreisetag 6.- oder 12.-Euro.
Wenn Du keine Verpflegungspauschle bekommst sondern mehr Gehalt kannst Du die Verpflegungspauschale steuerlich geltend machen.
mfg
Ben

Hallo Mona,

Verpflegungsmehraufwand Inland beträgt z. Zt. kalendertäglich
für mind. 8 Std Abwesenheit: 6 EUR
für 14 Std: 12 EUR und für
24 Std : 24 EUR
Meines Erachtens kann deine Firma den Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate steuerfrei bezahlen,
das Hotel (Übernachtung) kann über diesen Zeitraum hinaus steuerfrei bezahlt werden;
ebenso das Kilometergeld 0,30 EUR/km
Mit freundlichen Grüßen
partner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

sorry, das ich nicht geantwortet habe.
hoffe, Sie haben eine brauchbare Antwort erhalten.

Ist eigentlich ein Steuerthema, bin leider kein Steuerberater !