wenn ein Arbeitnehmer in 2012 dasselbe Gehalt wie in 2011 erhält und sich auch sonst nichts relevantes geändert hat (Kinderfreibeträge, Steuerklasse, eingetragene Werbungskosten), bekommt er dann in 2012 dasselbe Nettogehalt oder hat sich sonst irgendetwas geändert?
Er bekommt mehr wie im November und weniger wie im Dezember.
Im Dezember 2011 wurde der Arbeitnehmerpauschbetrag rückwirkend für das ganze Jahr 2011 neu eingerechnet. Deswegen Januar 2012 nicht vergleichbar mit Dezember 2011 da dort Sondereffekt.
Hmm, und wenn die eingetragenen Werbungskosten (Fahrtkosten)
über dem Pauschbetrag liegen? Das dürfte doch keinen Einfluß
dann haben, oder?
Grundsätzlich nein.
Die Fahrtkosten werden eh’ erst dann eingetragen, wenn sie über dem Pauschbetrag liegen.
Wenn sich für den grundsätzlichen Lohnsteuerabzug nur der Arbeitnehmer-Pauschbetrag geändert und sogar erhöht hat, dann werden nicht mehr Lohnsteuern vom Brutto abgezogen.