Mehr Urlaubsanspruch bei Nachtarbeit?

Hallo liebe Gemeinde,

eine Person A hat einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Ab dem kommenden Monat schwenkt der Betrieb auf einen 24/7-Support (das bedeutet, dass im Büro, egal ob Sonn-oder Feiertag, gearbeitet wird), anstelle einer „normalen“ 5-Tage-Woche. Dadurch wird es dann auch statt 3 Schichten, 5 Schichten geben. Gibt es durch diese geänderte Situation einen höheren Urlaubsanspruch (da man dann ja auch für Sonn-und Feiertage Urlaub einreichen müsste) für die Person A? Ist dies im Bundesurlaubsgesetzt geregelt? Danke im Voraus für die Beantwortung!

MfG

Hallo,

falls sich nichts an der Zahl der Arbeitstage pro Woche ändert, sondern nur an deren Lage (Mo-So statt Mo-Fr), ändert sich auch nichts am Urlaubsanspruch und an der Zahl der Urlaubstage, die man benötigt, um eine Kalenderwoche Urlaub zu bekommen.

&Tschüß
Wolfgang

Hmm, ok, danke für die Info!