Hallo liebe Gemeinde,
eine Person A hat einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Ab dem kommenden Monat schwenkt der Betrieb auf einen 24/7-Support (das bedeutet, dass im Büro, egal ob Sonn-oder Feiertag, gearbeitet wird), anstelle einer „normalen“ 5-Tage-Woche. Dadurch wird es dann auch statt 3 Schichten, 5 Schichten geben. Gibt es durch diese geänderte Situation einen höheren Urlaubsanspruch (da man dann ja auch für Sonn-und Feiertage Urlaub einreichen müsste) für die Person A? Ist dies im Bundesurlaubsgesetzt geregelt? Danke im Voraus für die Beantwortung!
MfG