mal angenommen, jemand wird geblitzt und rechnet mit dem allerschlimmsten (Fahrverbot, Bussgeld mit Punkten…). Nun kommt einen Verwarnung über 30 Euro.
Was wäre, wenn man 32 Euro überweisen würde mir dem Überweiseungszweck: Buchungsnummer xx.xxx.xxx.xxx und Plus ein Eis für GVD Hinz und GVD Kunz ?
ich bewege mich jetzt in Gewässern des gefährlichen Halbwissens:
Eine Freundin von mir arbeitete mal in entsprechender Stelle beim Amt. Sie meinte, wenn ein „Kunde“ „versehntlich“ zu viel überweist, den Fehler meldet und um Rückbuchung bittet, die Verwaltung diesem Wunsch nachkommen muss. Dies wäre ein Verwaltungsaufwand von ca. 30 Minuten und schlägt der Stadt mit 50 Euro Verwaltungskosten zu Buche…so könne man die Stadt auch Ärgern…
Wie gesagt, ich weiß nicht, ob das wirklich wahr ist…, was meint ihr?
HAb es nie wirklich ausgetestet…
die Zeiten sind vorbei, in denen man mit solchen „Spielchen“ Behörden zum Verzweifeln brachte. Das zuviel gezahlte Geld (das ja nicht auf einem Irrtum beruht)wird ausgebucht und fließt in den normalen Haushalt.
Wenn niemand den Verwendungszweck als Beleidigung o.ä. empfindet, ist das so.
Früher war es auch beliebt bar zu bezahlen (ist imo nur noch in den seltensten Fällen möglich - nicht mal das Finanzamt hat noch eine Kasse) und dabei so viel wie möglich kleine Münzen zu benutzen.
Ansonsten kann man im Cent-Bereich sowas machen, habe ich auch schon, allerdings aus anderen Gründen. (Ich bat um Einrichtung eines „Unterstützungsfonds für aufstrebende junge Gemeindevollzugsbeamtinnen“.)