Mehr Verwarngeld überweisen ?

Hallo zusammen,

mal angenommen, jemand wird geblitzt und rechnet mit dem allerschlimmsten (Fahrverbot, Bussgeld mit Punkten…). Nun kommt einen Verwarnung über 30 Euro.

Was wäre, wenn man 32 Euro überweisen würde mir dem Überweiseungszweck: Buchungsnummer xx.xxx.xxx.xxx und Plus ein Eis für GVD Hinz und GVD Kunz ?

Nur mal so natürlich !

Grüßle
Elton

Hai!

Was wäre, wenn man 32 Euro überweisen würde mir dem
Überweiseungszweck: Buchungsnummer xx.xxx.xxx.xxx und Plus ein
Eis für GVD Hinz und GVD Kunz ?

Nichts! Die Kohle ist weg und gut, die Zeiten sind vorbei als das man
ein Buchhaltungsprogramm damit ärgern kann.

Nur mal so natürlich !

War früher mal beliebtes Hobby auch beim Finanzamt aber sie haben
dazugelernt.

Der Plem

Guten Morgen,

ich bewege mich jetzt in Gewässern des gefährlichen Halbwissens:
Eine Freundin von mir arbeitete mal in entsprechender Stelle beim Amt. Sie meinte, wenn ein „Kunde“ „versehntlich“ zu viel überweist, den Fehler meldet und um Rückbuchung bittet, die Verwaltung diesem Wunsch nachkommen muss. Dies wäre ein Verwaltungsaufwand von ca. 30 Minuten und schlägt der Stadt mit 50 Euro Verwaltungskosten zu Buche…so könne man die Stadt auch Ärgern…

Wie gesagt, ich weiß nicht, ob das wirklich wahr ist…, was meint ihr?
HAb es nie wirklich ausgetestet…

Gruß Tina

mit 50 Euro Verwaltungskosten zu Buche…so könne man die
Stadt auch Ärgern…

Huhu,

damit ärgert man nicht die Stadt, sondern den Steuerzahler!

Man sollte dann hoffen und sich wünschen, dass die stadt oder der Staat den betreffenden Bürger mal zurück ärgert.

Liebe Grüße
Michael

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Hallo,

die Zeiten sind vorbei, in denen man mit solchen „Spielchen“ Behörden zum Verzweifeln brachte. Das zuviel gezahlte Geld (das ja nicht auf einem Irrtum beruht)wird ausgebucht und fließt in den normalen Haushalt.

Gruss

Iru

Ich würde dem Bürger die dadurch verursachten Verwaltungskosten enfach in Rechnung stellen :wink:

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Hallo,

das mit dem Eis war durchaus ernst gemeint. Geld wird auch nicht zurückerwartet.

Für den Verwarten bliebe es aber also folgenlos ?

Grüßle
Elton

Hallo,

Für den Verwarten bliebe es aber also folgenlos ?

Wenn niemand den Verwendungszweck als Beleidigung o.ä. empfindet, ist das so.
Früher war es auch beliebt bar zu bezahlen (ist imo nur noch in den seltensten Fällen möglich - nicht mal das Finanzamt hat noch eine Kasse) und dabei so viel wie möglich kleine Münzen zu benutzen.

Cu Rene

Hallo Elton

Was wäre, wenn man 32 Euro überweisen würde mir dem
Überweiseungszweck: Buchungsnummer xx.xxx.xxx.xxx und Plus ein
Eis für GVD Hinz und GVD Kunz ?

Diesen Zusatz würde ich weglassen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__333.html

Ansonsten kann man im Cent-Bereich sowas machen, habe ich auch schon, allerdings aus anderen Gründen. (Ich bat um Einrichtung eines „Unterstützungsfonds für aufstrebende junge Gemeindevollzugsbeamtinnen“.) :smile:

smalbop