Ein Chef verlangt immer mehr von seiner Angestellten. Die Angestellte wurde auf eine bestimmt Stelle eingestellt und jetzt soll Sie mehrere Kollegen vertretten. Durch die Mehrbelastung ( Streß) entstehen bei der Mitarbeitern bereits gesundheitliche Einbußen die dem Chef bereits mitgeteilt wurden. Kann der Chef einfach einen Mitarbeiter verpflichten noch mehr Aufgaben wahrzunehmen ohne auf die Gesundheit des Mitarbeiters rücksicht zu nehmen. Zudem muss noch erwähnt werden,dass der Mitarbeiter zu 70% schwerbehindert ist. Muss dieser Mitarbeiter Angst haben seine Stelle zu verlieren wenn dieser auf seine Behinderung aufmerksam macht und die Aufgaben die von seinem Chef verlangt werden nicht erfüllen kann. Danke für die antwort
Hallo,
mir ist nicht ganz klar, um welche Art der Mehrbelastung es geht. Es gibt ja zunächst eine gesetzlich begrenzte und eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit.
Wird Mehrarbeit in Form von Stunden oder mehr Leistung innerhalb der Regelarbeitszeit verlangt?
Gruß
S.J.
Es ist keine Mehrarbeit in Stunden verlangt sondern Mehrarbeit im Sinne von 3 Mitarbeitern gleichzeitig ersetzen.Die Vertrettung soll für diese Mitarbeiter erfolgen was aber mit der eigentlichen stellenbeschreibung nichts mehr zu tun hat. Duch diesen Streß wird der Mitarbeiter krank. Dem Chef wurde diese überbelatung auch schon mitgeteilt.Eine Antwort wäre nett!!
Muss
dieser Mitarbeiter Angst haben seine Stelle zu verlieren wenn
dieser auf seine Behinderung aufmerksam macht und die Aufgaben
die von seinem Chef verlangt werden nicht erfüllen kann.
Wenn er nicht in der Lage ist gleichzeitig 3 Mitarbeiter zu ersetzen, wohl eher nicht. Da müsste bei einer Kündigung ja auch erst mal die Erlaubnis des Integrationsamtes eingeholt werden.
100%ige Aussagen können aus der Ferne kaum erfolgen, da man nie alle Umstände des Falles in einem Forum erfassen kann.
Hallo,
man schafft in der regulären Arbeitszeit halt, was man schafft. Da kann der Chef noch so viel Druck machen. Was man nicht schafft, lässt man liegen. Keiner kann erwarten, dass man den Job von vielen bewältigen kann.
Gruß
S.J.
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Hallo,
hat der AN den AG vbei der Einstellung auf die Schwerbehinderung hingewiesen? Im Nachhinein kann er meines Wissens nicht mehr den entsprechenden Kündigungsschutz einfordern.
Hat der AN eine Stellenbeschreibung? Da steht drin, was er zu leisten hat für sein Geld. Alles andere ist nicht Vertragsgegenstand.
Liebe Grüße
felicia
Hi!
hat der AN den AG vbei der Einstellung auf die
Schwerbehinderung hingewiesen? Im Nachhinein kann er meines
Wissens nicht mehr den entsprechenden Kündigungsschutz
einfordern.
Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett?
Hat der AN eine Stellenbeschreibung? Da steht drin, was er zu
leisten hat für sein Geld. Alles andere ist nicht
Vertragsgegenstand.
Google bitte mal nach „Treuepflicht“, „dringende betriebliche Belange“, etc., bevor Du hier solch einen Unsinn verbreitest!
Gruß
Guido