Morgen zusammen.Hätte da mal eine Frage und zwar; mal angenommen ein Arbeitnehmer verweigert Mehrarbeit(weigert sich am Samstag zu arbeiten…), er bekommt vom Arbeitgeber eine algemein gehaltene ( wird nicht namentlich erwähnt)Verwarnung,dass dieser berechtigt ist Mehrarbeit anzuordnen und im Falle einer Verweigerung darf er den Arbeinehmer fristlos kündigen. Ist der Arbeitgeber dazu berechtigt? Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitnehmer in diesem Fall? Dazu muss noch erwähnt werden, dass es in diesem Betrieb sehr oft zu Mehrarbeit kommt und die Mitarbeiter sich auch schon hin und wieder mal dagegen gewährt haben , sprich, haben sich einfach geweigert am Samstag zu arbeiten.Es kam aber bis jetzt nie zu einer schriftlichen Verwarnung. In diesem Falle haben sich aber alle Mitarbeiter geweigert( bis jetzt…) sodass der Arbeigeber sich wahrscheinlich gezwungen gesehen hat zu solchen Mitteln zu greifen.Mit welchen Folgen hat der Arbeitnehmer zu rechen wenn er sich weiterhin weigert?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Grüße
annfe
Hallo
…eine Verwarnung,dass dieser berechtigt ist Mehrarbeit
anzuordnen und im Falle einer Verweigerung darf er den
Arbeinehmer fristlos kündigen. Ist der Arbeitgeber dazu
berechtigt?
„Berechtigt“ ist so ein Wort…
Also erst einmal: er kann es einfach machen. Der AN wiederum kann gegen die Kü klagen. Dann schaut ein Richter drüber und entscheidet, bzw man einigt sich vor Gericht. In manchen Fällen steht der AN dann vor einem Scherbenhaufen - Kü rechtens - Sperre beim Bezug vom ALG 1 - kein Job - usw. In anderen Fällen ist der Scherbenhaufen kleiner - Kü nicht rechtens - Wahl zwischen demnächst wachsender Tortur am Arbeitsplatz oder Abfindungsvergleich - Job vermutlich trotzdem weg, aber ALG 1. Und manchmal geht es gut - Kü nicht rechtens - Klage gewonnen - AG einsichtig schenkt dem AN als Entschuldigung Blumen und eine Reise nach Ägypten.
Die letztere Variante dürfte die seltenste sein…
Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitnehmer
in diesem Fall?
Der AN hat nicht nur in diesem Falle sondern generell Rechte und Pflichten. Eine der Hauptpflicht ist die Einhaltung der arbeitsvertraglichen Inhalte. Ob der AN hier zurecht die Arbeit verweigert, kann man erst ansatzweise erahnen, wenn man weiß, was vertraglich dazu vereinbart ist. Wenn die Anordnung der Mehrarbeit nicht rechtens war, kann der AN dies theoretisch auch zurecht verweigern. Ansonsten könnte ein beharrliches Weigern zu einer fristlosen Kündigung führen, die auch gerichtlich Bestand hat.
Dazu muss noch erwähnt werden, dass es in
diesem Betrieb sehr oft zu Mehrarbeit kommt und die
Mitarbeiter sich auch schon hin und wieder mal dagegen gewährt
haben , sprich, haben sich einfach geweigert am Samstag zu
arbeiten.Es kam aber bis jetzt nie zu einer schriftlichen
Verwarnung.
Das spielt keine Geige. Ein Gewohnheitsrecht auf Arbeitsverweigerung gibt es im Arbeitsrecht noch nicht.
In diesem Falle haben sich aber alle Mitarbeiter
geweigert( bis jetzt…) sodass der Arbeigeber sich
wahrscheinlich gezwungen gesehen hat zu solchen Mitteln zu
greifen.Mit welchen Folgen hat der Arbeitnehmer zu rechen wenn
er sich weiterhin weigert?
Fristlose Kündigung, hilfsweise ordentlich. Ob die vor dem Arbeitsgericht Bestand hat, wird der AN dann sehen…
Gruß,
LeoLo
Hallo,
der AN könnte sich ja auch mal Gedanken über die Gründung eines BR machen, da so etwas grundsätzlich der Mitbestimmung eines BR unterliegen würde.
&Tschüß
Wolfgang