Mehrarbeit abgegolten im Teilzeitvertrag?

Guten Tag,

wenn in einem AV steht:

„Mit der Vergütung plus evtl. Bonuszahlungen (die allerdings nicht verpflichtend sind) ist jegiche Mehrarbeit abgegolten!“

Was bedeutet das genau?

Habe in einem älteren Thread gelesen, dass der AG trotzdem nicht unendlich viel Überstunden verlangen kann … wie sind da die gesetzlichen Bestimmungen für Teilzeitverträge??
Also bei einer Arbeitszeit von 20h/Woche und 87h/Monat??

Danke für schnelle Hilfe!

Hallo

wenn in einem AV steht:

„Mit der Vergütung plus evtl. Bonuszahlungen (die allerdings
nicht verpflichtend sind) ist jegiche Mehrarbeit abgegolten!“

Was bedeutet das genau?

Das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dieser Passus unwirksam ist.

Gruß,
LeoLo

Naja, das ist nicht der exakte Wortlaut … sondern eher sinngemäß! :wink:

Wichtiger ist allerdings die Frage, ob es irgendwelche Bestimmungen gibt, wieviele ÜS vertretbar sind!? Also gibt es irgendwelche gesetzlichen Grenzen, bezüglich der geleisteten/zu leistenden ÜS?

Vielen Dank für die Antwort!

Hallo,

entgegen weitverbreiteter Meinung gibt es in D nicht für jede Lebenslage ein konkretes Gesetz.
Die Frage der mit der Vergütung abgegoltenen Überstunden ist reines Richterrecht, d. h. in Einzelverfahren auf Grundlage der eher allgemeinen Vorschriften des BGB abgeurteilt.
Ob die Klausel gültig ist, hängt daher von den Einzelfallumständen ab. Dazu gehört dann evtl. nicht nur die einzelne Stundenverpflichtung, sondern evtl. auch die insgesamt gezahlte Vergütung.
So ist es z. B. ein Unterschied, ob die Grundvergütung 5€ oder 25€/Std. beträgt. Je besser der AN bezahlt ist, desto mehr Engagement kann der AG verlangen.
Auch die Zahl der eingeschlossenen ÜStd. spielt eine Rolle. „Grenzenlose“ bzw. unbestimmte Formulierungen wie von Dir angeführt, sind - wie LeoLo schon geschrieben hat - tendenziell eher fragwürdig. Bei einem 50%-Job könnten aber feste Vereinbarungen in der Höhe von 3-6 Std./Woche vielleicht noch zulässig sein.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo

Wichtiger ist allerdings die Frage, ob es irgendwelche
Bestimmungen gibt, wieviele ÜS vertretbar sind!? Also gibt es
irgendwelche gesetzlichen Grenzen, bezüglich der
geleisteten/zu leistenden ÜS?

Ja. Sinngemäß…

Gruß,
LeoLo