Moin!
Mal angenommen, ein AN hätte einen Arbeitsvertrag (kein Tarif), der eine WAZ von 28Std. vorsieht. In seinem Vertrag stünde aber auch, er sei verpflichtet, zumutbare Über- und Mehrarbeit zu leisten. Nun würde diese WAZ permanent überschritten, im Mittel der letzten zwei Jahre kämen z. B. 33Std. pro Woche zusammen, die auch irgendwann im Nachhinein vergütet würden. „Abfeiern“ der Stunden sei nicht möglich.
Kann der AN eine Einhaltung der vereinbarten WAZ verlangen oder ist die permanente Mehrarbeit eher zumutbar?
Besten Dank vorab!
Munter bleiben… TRICHTEX