Ich befinde mich in Altersteilzeit (Blockmodell, Arbeitsphase). Nun soll ich als Sekretärin zusätzliche Verwaltungstätigkeit übernehmen, ohne Mehrbezahlung. Die Arbeiten sollen während der normalen Arbeitszeit erledigt werden. Ist das zulässig?
Ich befinde mich in Altersteilzeit (Blockmodell,
Arbeitsphase). Nun soll ich als Sekretärin zusätzliche
Verwaltungstätigkeit übernehmen, ohne Mehrbezahlung. Die
Arbeiten sollen während der normalen Arbeitszeit erledigt
werden. Ist das zulässig?
Hallo,
es handelt sich hierbei um das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers, welches esr ausüben darf, wenn keine anderweitig Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorhanden sind. Diese Anordnung Ihres Arbeitgebers können sie ggf. durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen.
Hallo,
na ja, der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht. Er entscheidet, welche Arbeitsaufgaben den Arbeitnehmern übertragen werden. Aber, man kann nicht mehr machen, als man schafft. Mit der Altersteilzeit hat das eigentlich nichts zu tun, das ist immer so. Im Zweifel so dickes Fell haben, dass man dem Chef sagt, ich schaffe das nicht. Gegen ordentliche Kündigungen ist man in Altersteilzeit ganz gut geschützt.
Viele Grüße
Peter
Ich befinde mich in Altersteilzeit (Blockmodell,
Arbeitsphase). Nun soll ich als Sekretärin zusätzliche
Verwaltungstätigkeit übernehmen, ohne Mehrbezahlung. Die
Arbeiten sollen während der normalen Arbeitszeit erledigt
werden. Ist das zulässig?
danke für die schnelle Antwort.
Hallo,
bei mir ist es etwas anders, ich arbeite im öffentlichen Dienst und mein Chef ist voll auf meiner Seite. Der Arbeitgeber, d. h. in meinem Fall die Verwaltung, möchte nur eine Teilzeitkraft sparen, die nämlich sonst eingestellt werden müßte. Die Verwaltung behauptet, die zusätzliche Tätigkeit würde nur eine Stunde Zeit pro Tag beanspruchen. Laut meiner Aufzeichnung von 1 Woche sind es jedoch ca. 2-3 Stunden mehr. Wo soll ich die Zeit hernehmen, da ich schon Vollzeit arbeite? Evtl. werde ich den Personalrat einschalten, der übrigens der Auffassung ist, dass man mir in Altersteilzeit keine Mehrarbeit aufbrummen kann. Bis jetzt habe ich aber noch nichts unternommen, möchte mich erstmal vorab informieren.
Trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß
Gitte
Liebe Gitte,
bei diesen Umständen hast Du doch Glück. Du machst nur soviel, wie Du in Deiner normalen Arbeitszeit schaffst. In der Tat, bei ATZ gibt es keine Mehrarbeit.
Du musst nur, zur Absicherung, im Zweifel schriftlich erklären, dass Du wg. Arbeitsüberlastung die Arbeit nicht schaffst.
Personalrat ist auch eine gute Idee.
Viele Grüße
Peter