Hallo Wissende.
Angenommen eine Lehrerin hat einen 22-Stundenvertrag auf Angestellten-Basis und muss über ihr Stundensoll Vertretungsstunden übernehmen (und das nicht wenige), kann sie die mehr geleisteten Stunden beim Arbeitgeber (hier: Bundesland Bayern) geltend machen? Wenn ja wie, wenn nein, kann sie die aufgezwungene Mehrarbeit ohne Konsequenzen ablehnen?
Gruß, Bernd
Hi,
für Bayern gibt eswohl kein eigenes Landesbeamtengesetz.
Allerdings habe ich gelesen (finde Link nicht mehr) dass Beamte (Lehrer) eine unentgeltliche Mehrarbeit von 5 Std. im Monat leisten müssen. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf Zeitausgleich, bzw. Vergütung.
Du kannst ja mal in den Links stöbern:
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/downloa…
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/unsere_a…
http://www.beamtenbesoldung-online.de/beamtenbesoldu…
(Bundesbeamtengesetz)
LG Jadzia
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Leider nicht…
Angenommen eine Lehrerin hat einen 22-Stundenvertrag auf
Angestellten-Basis = Angestelltenvertrag = nicht verbeamtet
Allerdings habe ich gelesen (finde Link nicht mehr) dass
Beamte (Lehrer) eine unentgeltliche Mehrarbeit von 5 Std.
Hallo. Das ist mir bekannt, aber leider hilft mir deine Antwort nicht, trotzdem danke. Es handelt sich übrigens um den Regierungsbezirk Oberbayern.
Bernd
Oh sorry Bernd,
habe den Angestellten-Vertrag überlesen. Dann gilt das normale Arbeitsrecht für dich, bzw. Tarifvertrag (BAT?). Da musst du schauen, wie die Ü-Std. Regelung definiert ist.
Jadzia
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Hallo
Was steht denn zum Thema Überstunden im AV?
Gruß,
LeoLo
Was steht denn zum Thema Überstunden im AV?
Leider nichts, nur der Verweis auf einen Tarifvertrag (BAT). Hat da zufällig jemand einen Link parat, oder kann man das sonst irgendwo anfordern?
Bernd
Hallo
Leider nichts, nur der Verweis auf einen Tarifvertrag (BAT).
Hat da zufällig jemand einen Link parat, oder kann man das
sonst irgendwo anfordern?
Sei mir nicht böse, aber wenn ein Lehrer den TV, dessen Geltung er unterschrieben hat, nicht kennt, geschweige denn gelesen hat, dann muß ich still in mich hineinlächeln… Anfordern kannst Du den TV bei der Gewerkschaft (soweit Du Mitglied bist) oder aber beim AG direkt einsehen. Er muß ihn Dir vorlegen können.
Oder aber:
http://www.rechtsrat.ws/tarif/liste.htm#od
So aus der Hüfte geschossen, gibt es m.W. keine „Mehrarbeit umsonst“ bei den BAT-Verträgen. Verweigern kannst Du es aber nicht unbedingt, eher aber den Ausgleich (Geld- oder Zeitausgleich) je nach konkreter Situation und Berücksichtigung aller vertraglichen Grundlagen, einfordern.
Gruß,
LeoLo
Sei mir nicht böse, aber wenn ein Lehrer den TV, dessen
Geltung er unterschrieben hat, nicht kennt, geschweige denn
gelesen hat, dann muß ich still in mich hineinlächeln…
Anfordern kannst Du den TV bei der Gewerkschaft (soweit Du
Mitglied bist) oder aber beim AG direkt einsehen. Er muß ihn
Dir vorlegen können.
Was bleibt einem denn anderes übrig? Die andere Möglichkeit nach 4 Jahren Studium und 2 harten Referendarjahren wäre die Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Unterstützung vom Staat. Da unterschreibt wohl jeder, egal was drin steht…