Mehrarbeit und Steuern

Guten Tag,

bei außertariflichen Angestellten wird gerne die Mehrarbeit pauschal mit z.B. 10 Stunden bezahlt, während der Angestellte in Wirklichkeit aber viel mehr arbeitet…

Für die Mehrarbeit über die 10 Stunden hinaus wird er nicht bezahlt. Und dem Staat entgehen für die nicht bezahlten Sunden die Einkommenssteuer und den Sozialkassen entgehen die eigentlich fälligen Sozialabgaben.

Wie sehen das die Steuerbehörden?

Schöne Grüße und Danke im Voraus

DCP

Hallo,

das interessiert die Steuerbehörden erst mal grundsätzlich nicht, da ihnen idR der Einblick in die tatsächliche Abwicklung des Arbeitsverhältnisses fehlt.

Wenn sich der AN ungerecht behandelt fühlt, muß er selbst tätig werden und die zusätzliche Bezahlung einklagen.
Sehr viele dieser Pauschalvereinbarungen zur Überstundenabgeltung sind fehlerhaft und damit rechtswidrig.

&Tschüß
Wolfgang

Warum sollte sich das Finanzamt dafür interessieren? Es interessiert sich nicht für Stundensätze und Stundenzahlen, sondern nur für den damit erzielten Verdienst. Wenn jemand mit hohem Stundensatz bei wenig Stunden mehr verdienst als jemand, mit niedrigem Stundensatz und hoher Stundenzahl, dann ist dies dem FA doch auch egal, solange der damit erzielte Verdienst sauber versteuert wird.

Letztendlich führen solche Vereinbarungen zu nicht mehr und nicht weniger als einem geringeren Real-Stundensatz. Und ein solcher ist einzig und alleine Sache von AG und AN, aber nicht Sache des FA.

Auf einem anderen Blatt steht, dass tatsächlich viele entsprechende Vereinbarungen rein arbeitsrechtlich problematisch sind. Aber dafür interessiert sich das FA nicht, solange dies nicht steuerrechtlich problematisch wird.

Wie du schon sagst, das Ding heißt Einkommensteuer und wird halt nur auf Einkommen gezahlt. Wenn der AG die Stunden nicht bezahlt und der AN sich das gefallen lässt, fällt auch keine Steuer an.
Ich möchte auch noch einmal, wie meine beiden Vorposter auch, darauf hinweisen, dass dieser Passus in AV äußerst umstritten ist und deshalb auch regelmäßig vor Gerichten landet und hier dann auch häufig kassiert wird. Wird in diesem Fall der AG verpflichtet, die Überstunden nachzuzahlen, fällt dann natürlich auch Steuer und SV an.

Data

Hallo Zusammen,

ich danke Euch für die Antworten. Ich hatte gehofft, dass da so eine Art Geldwerter Vorteil auszumachen wäre …

… aber im Rahmen der gefühlten Faxen muss ich es wohl beim Fühlen belassen.

Schöne Grüße

DCP

Bei normalen AT Beschäftigten (>100.000€ Gehalt) wird dieser Passus sicherlich nicht kassiert vor Gericht.