Mehraufwands-Wintergeld

hallo.

hab nur eine kurze frage:

das mehraufwands-wintergeld,welches arbeitnehmer auf dem bau in den wintermonaten bekommen,ist das steuerpflichtig oder nicht? wird es zum bruttolohn dazu gerechnet oder beim nettolohn?

danke schonmal für antworten.

Hallo,
das Mehraufwands-Wintergeld nach §175 a SGB III ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuer- und beitragsfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Die Zahlungen brauchen daher auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Gruss