hallo.
hab nur eine kurze frage:
das mehraufwands-wintergeld,welches arbeitnehmer auf dem bau in den wintermonaten bekommen,ist das steuerpflichtig oder nicht? wird es zum bruttolohn dazu gerechnet oder beim nettolohn?
danke schonmal für antworten.
hallo.
hab nur eine kurze frage:
das mehraufwands-wintergeld,welches arbeitnehmer auf dem bau in den wintermonaten bekommen,ist das steuerpflichtig oder nicht? wird es zum bruttolohn dazu gerechnet oder beim nettolohn?
danke schonmal für antworten.
Hallo,
das Mehraufwands-Wintergeld nach §175 a SGB III ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuer- und beitragsfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Die Zahlungen brauchen daher auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Gruss