Mehraufwendung für Verpflegung

Guten Abend
hätte mal ne theoretische Frage zu den mehraufwendungen für Verpflegung in der Einkommenssteuererklärung.
Hier gibt es ja auch 8 Std zum Auswählen.
Wenn jetzt jemand z.B. 223 Arbeitstage im Jahr hat. Und 8 Std pro Tag arbeitet + 0,5 Std Fahrt in und 0,5 Std Fahrt von der Arbeit heim ergibt das ja schon 9 Std? Oder versteh ich das falsch?

Moinsen,
wenn man tagtäglich zu ein und derselben Arbeitsstätte fährt, dann kann man keine Verpflegunsgmehraufwendungen gelten machen. Dies geht nur dann, wann man auswärts tätig ist.
Das gilt zum Beispiel für LKW-Fahrer und noch ein paar andere Berufsgruppen. Aber nicht für Leute, die jeden Morgen ins Büro fahren und Abends wieder nach Hause.
Schöne Grüße
e