Hallo, ich habe Einspruch gegen unseren Einkommenssteuerbescheid eingelegt, weil dort die Fahrtkosten meines Mannes vergessen wurden. Nun kommt ein Schreiben vom FA, wonach die Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Tätigkeit an der regelmäßigen Arbeitsstätte auch bei einer Abwesenheit von mind. 8 Stunden nicht gewährt wird. Weiterhin werden Fahrten zu einzelnen Niederlassungen aufgrund der Nutzung des Firmenwagens nicht berücksichtigt? Mein Mann ist EDV Leiter und hat einen Firmenwagen zur privaten Nutzung (1 % Regel, 0,03 % Versteuerung). Er hat im Vertrag eine 45 STd. Woche. Er fährt zur regelmäßigen Arbeitsstätte (7 Uhr Beginn und 18 Uhr Feierabend). 1 Stunde Mittagspause. Es kann aber sein, dass er angerufen wird und sodann in eine der 28 Niederlassungen fahren muss (EDV Problem). Kann mir da jemand sagen, ob es richtig ist, dass er keine Fahrtkosten bzgl. der Fahrten zu den Niederlassungen erhält und ob keine Mehraufwendungen für Verpfl. a. d. regelm. Arbeitsstätte min. 8 Stunden (vom Arbeitgeber bescheinigt) anfallen? Wäre für Infos dankbar.
Petronella75