Mehrbedarf bei arbeitsfähigen Schwerbehinderten

Hallo,
Lt. § 21 Abs.4 SGB II steht arbeitsfähigen Schwerbehinderten, die Leistungen zur beruflichen Weiterbildung erhalten, ein Mehrbedarf von 35% der Regelleistung zu. Weiß jemand, ob dieser Zuschuss pauschal gewährt werden MUSS oder ob man der ARGE konkret nachweisen muss, warum man diesen Bedarf hat und dann im Einzelfall entschieden wird?

Danke!

Gruss
Renate

Grüß Gott…

der Nachweis muss definitiv erbracht werden.

Gruß

OK, danke.
Mal ganz hypothetisch… Was wären Gründe um diesen Mehrbedarf zu rechtfertigen?

Gruß

Hallo,

also, erstmal ist dieser Mehrbedarf keine Kannleistung, sondern muss, wenn die entsprechenden Nachweise erbracht wurden, geleistet werden.

Was heisst Gründe ??? Gründe ist nicht das richtige Wort, sondern die Voraussetzungen müssen vorhanden sein… Die Voraussetzungen sind zu entnehmen aus…§§ 21 SGB II; und ich glaube § 9 SGB IX.

Gruss