Mehrbedarf bei Unterhaltspflichtigen

Hallo liebe Experten, Mustermann hat einen Einkommen von 2000 euronen, davon sind 200 Spesenkosten. Sprich 1800 bereinigtes Netto. Da muss er mal eine Rechnung von 700 bezahlen, würde er auch noch den Unterhalt von 380 euronen überweisen, bliebe dem Mustermann weniger als 1000.
Mustermann hat inoffiziellen Mietanteil von 200 und weitere laufenden Kosten von ca. 300 zu begleichen.
Wie ist es eigentlich rechtlich geregelt bei Mehrbedarf, in dem Fall Die hohe Rechnung, für Unterhaltspflichten?