Mehrbedarf für Behinderte bei Alg-II-Maßnahme

Eine Person ist leider arbeitslos und bekommt Alg II. Derzeit befindet sich diese Person in einer Maßnahme; außerdem ist diese Person schwerbehindert und hat auch einen Ausweis dazu mit einem GdB von 70.
Ein anderer Teilnehmer dieser Maßnahme, der ebenfalls schwerbehindert ist, bekommt allerdings einen Mehrbedarf. Es handelt sich dabei um 35 Prozent der eigentlichen Regelleistung.
Eine weitere Teilnehmerin hat ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis und bekommt genau wie die Ausgangsperson in diesem Beispiel keinen Mehrbedarf. Sie hat diese Maßnahme allerdings vor einigen Jahren schon einmal absolviert und bekam damals noch den besagten Mehrbedarf. Obwohl sich an ihrem Gesundheitszustand nichts geändert hat, geht sie jetzt genauso leer aus wie die eigentliche Ausgangsperson in unserem Beispiel!

→ Wie kann eine solche Ungerechtigkeit überhaupt sein?
Hier werden drei gleiche Fälle einwandfrei unterschiedlich behandelt!

Die erste Person rief beim Jobcenter an und bekam zu hören, dass der Topf aus dem die Maßnahme bezahlt wird, nun leer sei.
Die andere weibliche Maßnahmeteilnehmerin bekam bei einem Gespräch gesagt, dass sie Rehabilitandin sein müsse und die Maßnahme jetzt unter einer anderen Überschrift/Thematik liefe. Ihrer Auskunft nach war sie aber auch damals, als sie den Mehrbedarf erhielt, keine Rehabilitandin!

Hallo,

schwerbehindert mit einem GdB von 70 ist leider kein vernünftiger Hinweis, denn es gibt unterschiedliche Schwerbehinderungen mit unterschiedlichen Förderungen/Zuschüssen.
Im Ausweis ist eine Kennziffer der Behinderung angegeben; diese ist ausschlaggebend.

Wenn ein anderer Teilnehmer einen Mehrbedarf bekommt, hat dies mit seiner persönlichen/gesundheitlichen Problematik zu tun, hat er ggf. eine andere Art der Behinderung und deren Auswirkungen.

Warum stellt die Person beim JC keinen Antrag? Erst mit Antrag und dann ggf. erfolgter Ablehnung wäre rechtlich eine Prüfung möglich.

si