Mehrbedarf für Behinderte bei Hartz IV-Maßnahme?

Ich bin leider arbeitslos und bekomme Hartz IV.

Derzeit befinde ich mich in einer Maßnahme, ich bin schwerbehindert und habe auch einen Ausweis dazu mit 70%.

Wir haben einen weiteren Teilnehmer, der ebenfalls schwerbehindert ist, allerdings bekommt er einen Mehrbedarf. Es handelt sich dabei um 35 Prozent der eigentlichen Regelleistung

Eine weitere Teilnehmerin hat ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis und bekommt genau wie ich keinen Mehrbedarf. Sie hat diese Maßnahme allerdings vor einigen Jahren schon mal absolviert und bekam damals noch den besagten Mehrbedarf. Obwohl sich an ihrem Gesundheitszustand nichts geändert hat, geht sie jetzt genauso leer aus wie ich!

Wie kann eine solche Ungerechtigkeit überhaupt sein? Hier werden drei gleiche Fälle einwandfrei unterschiedlich behandelt!

Ich rief beim Job-Center an und die erzählten mir, dass der Topf aus dem die Maßnahme bezahlt wird nun leer ist. Ich kann doch nichts dafür, dass das Job-Center schlecht kalkuliert hat und intern scheinbar nicht genug Geld hat. Das ist das Problem vom Job-Center und nicht meines!

Die andere weibliche Maßnahmeteilnehmerin bekam bei einem Gespräch gesagt, dass sie eine Rehabilitantin sein müsste und die Maßnahme jetzt unter einer anderen Überschrift/Thematik laufen würde. Ihrer Auskunft nach war sie aber auch damals, als sie den Mehrbedarf erhielt, keine Rehabilitantin!

Hallo - dazu kann ich leider nichts sagen,denn dies ist eine besondere Problematik. Jedoch würde ich dir empfehlen, sich da bei der Caritas oder der örtlichen Diakonie Hilfe zu holen - die haben da spezielle Beratungen und können helfen. lg.

Hallo,

das ist hier kein Forum, um „Dampf“ abzulassen. Wir versuchen hier, Bürgern die FRAGEN haben, zu helfen.

Leider hat der Kollege aus dem Job-Center Recht. Es gibt Maßnahmen, bei denen nicht vorhersehbar ist, wieviel Bedarf es geben wird. Und das Schlimmste für ein Job-Center ist, wenn die die Gelder nicht ausschöpfen. Dann bekommen sie nämlich im nächsten Jahr (viel) weniger als beantragt.

Weshalb ist außerdem kein Geld da? Weil es viel zu viele Schnorrer gibt, die z.B. im Jaguar zum Job-Center fahren und dort Stütze kassieren. Oder schwarz nebenbei arbeiten und den Betrag, der die 100 EURO übersteigt nicht angeben. Oder, oder, oder.

Das nächste Problem sind die knappen Kassen des Bundes. (Fast) alle öffentlichen Einrichtungen arbeiten nicht betriebswirtschaftlich, sondern nach der sogenannten Kameralistik. Früher gab es dazu eine Fehlbetragsfinanzierung, heute ist das eine Festbetragsfinanzierung. Und wenn Geld alle, dann gibt es kein Neues. Und die Haushaltsplanung verbietet z.B. Umbuchungen von dem einen Budget in das andere.

Sorry.

Hallo dakiha,
leider gibt es das nur bei Müttern und bei Personen wo dadurch wieder ins Berufsleben eingegliedert werden können.
Das ist bei 70% unwahrscheinlich und liegt an dir der Arge das Gegenteil zu beweisen.
Ich würde bei dem Behindertenbeauftragten der Arge oder auf der Stadt vorsprechen.
Der letzte Ausweg läuft auf eine Klage hinaus, über den Erfolg kann man nur spekulieren.
Tut mir leid, dir keinen besseren Rat geben zu können.
Vielleicht wissen ein paar Kollegen hier noch einen Rat für dich.

Lies mal das durch mit dem Bild vom Rollstuhl.
http://www.hartz-iv.info/ratgeber/mehrbedarf.html

Fettgedruckt steht dieser Satz auf der Seite mit dem Link.
Eine Anspruchsgrundlage für den Mehrbedarf für Schwerbehinderte ergibt sich auch nicht aus dem SGB XII.
http://www.gegen-hartz.de/urteile/kein-hartz-iv-mehr…

mfg falkoo

Hallo,
ich bin leider keine Spezialistin für die Leistungsgewährung nach dem ALG II. Ich habe hier etwas gefunden:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/AL…

Allerdings habe ich das Fachchinesisch auch nicht alles verstanden. Lies dir die relevanten Stellen mal durch und lass dich dann bei der Agentur aufklären. Oder gleich Widerpruch einlegen.

l.G.

Gem. §21 Abs. 4 SGB II erhalten nur diejeneigen erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX sowie sonstige Hilfe zur Erlangung eines geegneten Platzes im Arbeitsleben oder für die Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 - 3 SGB XII gezahlt werden einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der maßgebenden Regelleistung.

Diese Vorschrift sieht grundsätzlich nur dann Leistungen für Behinderte vor, wenn diese Maßnahmen geeignet und anerkannt sind zur Erlangung eines Arbeitsplatzes für behinderte Menschen. (Sog. Rehamaßnahmen!)
Mögllicherweise ist bei der Bildungsmaßnmahme die Du besuchst unklar, ob sie tatsächlich exakt geeignet st um einem Behinderten einen zielgerichteten Arbeitsplatz zu verschaffen. Also eine Reha-Maßnahme ist. Der eine Sachbarerbeiter ja vermutlich jemeint „ja“ der andere denkt eher „nein“.

Anders kann ich es mir nicht erklären.

Danke für deine Antwort!
Aber was ist dann wohl der Grund für meine Maßnahme inklusive Praktikum, wenn es nicht darum geht mich endlich wieder in das Berufsleben einzugliedern!

also das kann ich so nicht beantworten aber folgendeder gedanke
selber habe ich 50% aber kleinerlei merkzeichen ergo kann ich auch keinen mehrbedraf geltend machen das einzige was bleibt ist der freibetrag bei der einkommenssteuerreklärung
und zutr maßnahme der topf ist leer sit blödsin wenn muss die leistung bei der teilnahme erbracht werden zur not schriftlichen antrag stellen ablehnungsbescheid abwarten widerspruch einlegen
abwarten und wenn klagen aber sit das das ganze wert die frage muss sich jeder selbst beantworten denn das kostet zeit und nerven und vor allem einen langen atem
aber mehr kann ich dazu nicht beitragen

Hallo, hast Du schon mal gegoogelt unter " Mehrbedarf Hartz4"? Da gibts Infos, welcher Mehrbedarf gewährt wird. Ich würde mir eine ärztliche Bestätigung geben lassen, was Du benötigst und dies bei der ARGE-Leitung einreichen. Bist Du im Sozialverband SOVD oder VDK, dorthin wenden und um Unterstützung bitten. Ich finde das auch super ungerecht und habs selbst erlebt. Viel Glück! Im Notfall die Sache der AKTE auf SAT1 schildern, vielleicht greifen die das auf…

Ich würde Einspruch einlegen, wenn es eindeutig ein Praktikum ist was Du machst. Notfalls würde ich klagen.
Bei eine Maßnahme zur wiedereingliederung steht dir das zu.
Das hast Du sicherlich auch gelesen.

Warum, dann bist Du aus der Statistik heraus. Das heißt, Du wirt in dieser Zeit nicht als arbeitslos geführt.

mfg falkoo

Danke für deine Antwort!
Aber was ist dann wohl der Grund für meine Maßnahme inklusive
Praktikum, wenn es nicht darum geht mich endlich wieder in das
Berufsleben einzugliedern!

Hallo dakiha,
bei einem so schwierigem Fall kann ich dir nur raten , dir einen Anwalt für Soziales zu nehmen. Dem schilderst
du auch den Fall so wie du ihn mir geschildert hast, der kann dir da bestimmt weiter helfen.Suche dir bitte bei dir in der Nähe einen Anwalt, da du Hartz IV erhälst muß du dann wenn es zur Verhandlung kommt nichts bezahlen, da bekommst du Prozeßkostenbeihilfe, die der Anwalt für dich oder du selbst beantragen mußt beim Amtsgericht.Du brauchst lediglich vielleicht 10.-- Euro für den Anwalt bezahlen für das Beratungsgespräch ich glaub.
Ich weiß nur, das es für einige Schwerwiegende Krankheiten (Nebennierenerkrankungen noch einen Mehrbedarf bekommt, da es bei mir zutrifft.) die jetzt neu vom Jobcenter aufgeliestet wurden. Für Diabethis oder Herzkreislauferkrankungen haben sie den Mehrbedarf gestrichen.Vielleicht konnte ich dir damit ein wenig helfen. Ein Versuch ist es wert.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008(Carola)

Hallo dakiha,

ja, so kennne ich das HiobCenter. Das ist ein klarer Fall für das Sozialgericht, das ist die Sprache, die die vom Aamt verstehen.

LG

Martin

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweis vorab:
Offizielle Korrespondenz jeglicher Art mit Dritten generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen ! –
Sie sollten sich mit Rechtsfragen an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.
Über den Anwalt können Sie als Geringverdiner/in einen „Beratungshilfeschein“ beim Amtsgericht beantragen.
Gruß USKO

Hallo

sehe gerade, die Frage wurde mittlerweile ja schon im offenen Forum gestellt und beantwortet :smile:

LG

Grüß dich, sorry das ich so spät antworte. Habe zur Zeit viel um die Ohren.Als erstes würde ich in Widerspruch gehen gegen den Vertrag, den du abschließen musstest wegen der Schule.
Würde auch die Namen und BG Nummern der Teilnehmer mit rein bringen, wenn se nichts dagegen haben.
Denn auch fragen, warum jeder unterschiedliche Antworten bekommt, ob der Mehrbedarf nach Nase geht oder wie. Das du dafür nichts kannst das der Topf leer ist, dem stimme ich dir zu. Es ist doch wohl eine Frechheit, das die Ihre Inkompetenz in Sachen finanzen, noch breittreten dürfen und nichts passiert. Das schlimme ist, das sagen se dir nur am Telefon und ob die Namen da noch stimmen, bezweifel ich auch noch.
Bei 70% GdB würde ich an deiner Stelle Rente beantragen.Auch wenns bloß die Erwerbsminderungsrente ist die dabei raus kommt, besser als garnichts.
Denn erstmal den Widerspruch abwarten und denn weitersehen.Wenn de Recht bekommst, was vom Amt aus bestimmt nicht passieren wird, hast du natürlich rückwirkend Anspruch auf den Mehrbedarf. Wirst du aber vor Gericht einklagen müssen sind meine Erfahrungen. Wäre nett wenn de mich auf dem laufenden hälst, interessiert mich was dabei rauskommt.Bei weiteren Fragen stehe ich dir zur Verfügung. Denn schreib mal an [email protected].

LG Andreas

Sorry, da ich die genaue Vorgehensweise des Jobcenters nicht kenne und die gemachten Informationen zu allgemein gehalten sind, kann ich keine Hilfestellung geben. Auch möchte ich ungern falsch informieren.

Gruß
flottebiene

Danke, das wird wohl die Anspruchsgrundlage gewesen sein!

Hallo,

der Mehrbedarf ist dann möglich, wenn man sich in einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben befindet.
Bitte hier mal nachschauen:
http://www.gegen-hartz.de/mehrbedarf-hartz-iv.php#65…

Gruß und viel Erfolg
Franjo

ich würde zur Not eine Etage höher gehen und wenn das nicht hilft vor Gericht.
MfG