Ich erhielt vom 01.10.2007 bis 31.10.2010 ALG II
( Harz4). Ich bin zu 100% Schwerbehindert mit dem Merkmal G / aG / und B (Begleitperson) !
Im Internet habe ich jetzt gelesen, dass mir auch einen Mehrbedarf von 17 % nach dem Regelsatz zusteht.
Habe dann auch sofort nachträglich versucht bei der zuständigen Behörde eine Überprüfung zu beantragen bzw. eine Nachzahlung für die o.a. Zeitraum.
Dieser wurde aber dann auch sofort, mit folgender Begründung abgelehnt:
„Gem. §44 Abs. 4 Zehntes Buch SGB X.i.V.m. §40 Abs.1 S SGB II können Leistungen des SGB II, auf die ein Anspruch bestand, rückwirkend für 1 Jahr erbracht werden. Diese rückwirkende Jahresfrist beginnt jedoch am 01. 01. des Jahres, indem der Antrag gestellt wurde. Ihr Überprüfungsantrag wurde im September 2012 gestellt. Die Jahresfrist beginnt also am 01.01.2012 und wirkt zurück bis zum 01.01.2011.
Da Sie allerdings nur bis zum 30.09.2010 Leistungen von mir erhalten haben, liegt der Bewilligungszeitraum außerhalb der nach § 44 Abs. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch SGB X i.V.m. § 40 Abs. 1 S.2 SGB II vergebenen Jahresfrist und lässt eine Nachgewährung der Leistungen nicht zu.“
Mir hat niemals - ob Jobcenter oder auch die Behörde vor Ort- erzählt oder mir eine Info gegeben das mir die Leistungen zustehen!!
Jetzt nachdem ich aus Zufall erfahren habe, dass mir diese Leistungen zustehen, wird dies abgelehnt.
Wer kann mir weiterhelfen, da ich Widerspruch einlegen möchte!
Wer kann mir helfen?
Bin dankbar für jede hilfreiche Nachricht!