Mehrbedarf

Wer kennt Regelungen, Grundsätzliches und Gesetzliches zum Thema Mehrbedarf in Verbindung mit Sozialhilfe?

Wer kennt Regelungen, Grundsätzliches und Gesetzliches zum
Thema Mehrbedarf in Verbindung mit Sozialhilfe?

Hallo Sylvia,

Folgendes habe ich dem Ratgeber Sozialhilfe der IG Metall entnommen:
Mehrbedarfszuschläge

Für besondere Lebenssituationen wie Schwangerschaft oder Alleinerziehung wird zusätzlich zum Regelsatz ein "Mehrbedarf’ (§ 23 BSHG) gezahlt.

Der Regelsatz erhöht sich
für folgende Personen um Prozent

Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche 20
Alte Menschen (65 Jahre und älter), wenn sie einen
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G haben 20

Erwerbsunfähige unter 65, die erwerbsunfähig im Sinne
der Rentenversicherung sind und einen
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G haben 20
Alleinerziehende, die l Kind unter 7 Jahren oder 2 bzw.
3 Kinder unter 16 Jahren versorgen 40

Behinderte ab 16 Jahren, die Eingliederungshilfe für
eine (Schul-)Ausbildung oder Fortbildung erhalten 40

Alleinerziehende, die mindestens 4 Kinder unter
16 Jahren versorgen 60

Menschen, die eine kostenaufwendige
Ernährung haben (siehe weiter unten)

Seit August 1996 bekommen alte Menschen nur noch dann einen Mehrbedarfszuschlag, wenn sie außer ihrem Alter noch schwerbehindert sind. Damit wurde der Mehrbedarfszuschlag wegen Alters im wesentlichen abgeschafft. Es ist möglich, mehrere Zuschläge gleichzeitig nebeneinander zu beziehen; ihre Höhe darf aber insgesamt den entsprechenden Regelsatz nicht übersteigen.

Mehrbedarf wegen kostenaufwendiger Ernährung

Haben Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung zusätzliche Kosten durch eine Diät, können Sie - unter Vorlage eines ärztlichen Attestes - eine entsprechende Zulage beantragen.

Für folgende Krankheiten wird in der Regel ein Zuschlag gezahlt, der nach den Empfehlungen des „Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge“ (DV) folgendermaßen aussieht (Stand Ende 1995):

Krankheit Erwachsene Für Kinder und
ab 21 Jahre Jugendliche (ab 11 Jahre)

Magen, Darm, Leber,
Galle, Bauchspeicheldrüse 51,00 DM 86,00 DM

Herz, Kreislauf, Nieren 59,00 DM 76,00 DM

Diabetes mellitus
(Zuckerkrankheit) 184,00 DM 204,00 DM

Diabetes mellitus
und Übergewicht 59,00 DM ----

Dies ist keine abgeschlossene Liste. Sie sollten deshalb auch bei anderen Krankheiten, die eine besondere kostenaufwendige Ernährung erfordern, z.B. Neurodermitis oder andere Allergien, einen Mehrbedarf beantragen. Belegen Sie Ihren Antrag mit einem ärztlichen Attest und ggf. mit Quittungen.

Liegen mehrere Krankheiten vor, wird nur eine Zulage - allerdings die höhere - bewilligt.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Hi . du bist einfach spitze

Tschüßße