Diesbezüglich wurde im Forum schon gefragt, hatte aber keinen eigenen Thread: " Kurze Fragen , etwas längere antworten"
Mehrehe:
Im Islam gibt es die Erlaubnis der Heirat von vier Frauen,die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Dies verdeutlicht einKoranvers: „…, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, so heiratet eine (…). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden“ (4:3). Die Forderung nach Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Frauen ist also eine mit der Mehrehe eng verknüpfte Bedingung. Die praktische Umsetzung dieser Forderung von seiten des Mannes wird sich wohl als äußerst schwierig erweisen (Koran 4:129). Dies hängt jedoch auch weitgehend von der Persönlichkeit des Mannes und der Frau(en) ab. Durch die Mehrehe kann vor allem verwitweten oder geschiedenen Frauen eine Versorgung ermöglicht werden. Außerdem ist die Mehrehe, in der jede Frau die ihr zustehenden gleichen Rechte genießt, eine bessere Alternative zur Beziehung eines Mannes zu einer Geliebten, die keinerlei Rechte besitzt. Der Regelfall unter den Muslimen ist die Einehe, die eine menschliche Herausforderung für beide Ehepartner darstellt. Auch der Prophet, der den Muslimen als Vorbild dient, war mit seiner ersten Ehefrau 25 Jahre bis zu ihrem Tod allein verheiratet; und unter den Frauen, die er danach heiratete, war nur eine Jungfrau, die übrigen waren entweder verwitwet oder geschieden.
Warum kann eine muslimische Frau nicht mehrere Männer heiraten?
Der Islam ist die Religion der natürlichen Veranlagung des Menschen. Die Heirat von Frauen mit mehreren Männern ist allgemein eine nur selten vorkommende Praxis. Daher kann man davon ausgehen, daß es auch nicht der Natur der Frau entspricht, gleichzeitig mit mehreren Männern verheiratet zu sein. So spricht sich auch der Islam dagegen aus. Ein wichtiger Grund liegt darin, daß der Mann verpflichtet ist, für seine Kinder zu sorgen . Bei mehreren Männern besteht die Gefahr, daß die Vaterschaft nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Dies kann dazu führen, daß sie sich entweder um die Kinder streiten oder aus der Verantwortung ziehen. Außerdem ist es nicht praktikabel, daß mehrere Männer als Familienoberhaupt fungieren.
Darf ein muslimischer Mann seine Frau schlagen?
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt!!!
Dies ist ein mit Vorurteilen belastetes Thema, das sehr schwierig zu erklären ist Die enstprechende Koranstelle hierzu lautet: „Und jene (Frauen), deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede.“ (4:34). Eine erste Erklärung kann der Offenbarungsgrund für diesen Vers sein: Eine Frau kam zum Propheten Muhammad (s) und bat ihn um Erlaubnis ihren Ehemann zurückschlagen zu dürfen,weil dieser sie geschlagen hatte. Der Prophet erlaubte es ihr als Vergeltungsmaßnahme. Nach diesem Ereignis wurde der obige Koranvers herabgesandt, worauf der Prophet (s) gesagt hat: „Ich wollte das eine, aber Gott wollte das andere - was Gott will, muß das Beste sein“. Hinter dieser Entscheidung Gottes mag eine Weisheit stecken, die zunächst selbst der Propheten Muhammad (s) nicht erkannt hatte. Der Koranvers macht deutlich, daß im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe der Ehemann diese drei Schritten auf jeden Fall einhalten muß: Ermahnung, Trennung im Ehebett und Schlagen. Damit ist vor allem das Schlagen im Affekt verboten, was wohl in fast allen Fällen vorkommt. Zudem hat das Schlagen, wie es der Koran beschreibt, nach den Gelehrten eher einen symbolischen Charakter. Der Prophet Muhammad (s) drückte in Bezug auf das Schlagen der Frau sehr deutlich sein Mißfallen aus: „Ist es für einen von euch wirklich möglich, seine Frau zu schlagen, als wäre sie eine Magd, und dann am Abend zu ihr zu gehen?“ Er selbst hat auch nie eine Frau geschlagen.
Die muslimische Frau hat andere Möglichkeiten, in Konfliktsituationen gegen ihren Mann vorzugehen. Dazu kann sie andere Familienmitglieder einschalten.
Dazu zu sagen, wäre auch noch, dass nicht ins Gesicht geschlagen werden darf, oder in andere enpfindlich Körperstellen und nur leicht mit einem kleinen gegenstand, wie einer Zahnbürste.
Hat eine muslimische Frau das Recht auf Bildung und Berufsausübung?
Die Pflicht zur Bildung, d.h. das Streben nach Wissen gilt sowohl für den muslimischen Mann als auch die muslimische Frau. Ein Ausspruch des Propheten (s) lautet: „Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim, Mann oder Frau.“ In der frühislamischen Zeit arbeiteten Frauen auf den verschiedensten Gebieten, manche zogen sogar mit in den Krieg, um dort die Verwundeten zu versorgen. Die erste Ehefrau des Propheten (s), Khadidscha, war eine angesehene Geschäftsfrau in Mekka, die Handelskarawanen unterhielt. Die Frau kann über ihr selbst verdientes Geld eigenständig und frei verfügen und ist nicht verpflichtet, davon etwas zum Familienunterhalt beizusteuern. Denn gemäß der Aufgabenverteilung in der Familie ist der Mann alleine verpflichtet, für die Familie zu sorgen (s. Frage 2). Die Tatsache, daß vielen muslimischen Mädchen eine weiterführende Ausbildung verwehrt wird, ist nicht auf den Islam zurückzuführen, sondern auf Traditionen.