ab 2010 gilt ja die regelung, dass der unternehmer für alle fahrzeuge in seinem BV (ausgenommen spezielle nur betr. nutzbare fahrzeuge und solche, die schon von AN versteuert werden) einen privaten nutzungsanteil versteuern muss und nicht mehr wie bisher nur den teuersten wagen.
(fahrtenbuch und andere nachweise lassen wir mal aussen vor)
wie sieht diese regelung hins. der gmbh`s aus. dort gibt es keine privatnutzung durch den unternehmer, da wir ja nur arbeitnehmer haben und die gmbh ja keinen führerschein hat.
ist jemanden diesbezüglich was bekannt, evtl. sogar mit quelle ?
es gelten für die GmbH die gleichen Grundsätze. Ich vermute, dass hier die private Nutzung durch den Gesellschafter / Geschäftsführer gemeint ist. Dieser muss die Privatnutzung wie ein ganz „normaler“ AN besteuern. Sollte er ohne vertragliche Regelung „einfach so“ einen Pkw privat nutzen, ist dies m.E. eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der entstandenen Kosten, die die GmbH getragen hat.
es gelten für die GmbH die gleichen Grundsätze. Ich vermute,
hallo, danke
hast du ne quelle oder ist das eine „vermutung“ ?
dass hier die private Nutzung durch den Gesellschafter /
Geschäftsführer gemeint ist. Dieser muss die Privatnutzung wie
ein ganz „normaler“ AN besteuern.
ist klar…
Sollte er ohne vertragliche
Regelung „einfach so“ einen Pkw privat nutzen, ist dies m.E.
eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der entstandenen
Kosten, die die GmbH getragen hat.
richtig…
gruß inder
anscheinend ist das thema noch zu neu und die verwaltung hat sich wirklich noch keine gedanken gemacht…