Hi Ihr Lieben,
mal angenommen…
Herr Meyer möchte arbeiten, doch zurzeit gibts leider kaum Arbeitsangebote.
Einzige Möglichkeit wäre ein Call-Center… Herr Meyer ist Single und 25 Jahre alt. Bruttoarbeitslohn wären knapp 1200 Euro bei 40 Stunden in der Woche ( 800 Euro netto ). Herr Meyer kann zum 01.01.2010 in den öffentlichen Dienst, nur möchte er bis dahin nicht arbeitslos sein. Die Arbeit bei dem Call-Center würde er jedoch nur sehr ungerne annehmen…
Frage:
Wenn Herr Meyer anstatt den Call-Center Job, mehrere 400 € Basis Jobs annimmt, wie werden die steuerlich Behandelt?
Hat das Vorteile bzw. Nachteile?
Auf was muss Herr Meyer achten?
Hoffe auf eure Hilfe!
LG
Der erste 400 € Job ist sozialversicherungfrei und auch steuerfrei, wenn der AG die Pauschalversteuerung vornimmt(2%).
Alle weiteren Jobs werden wie normale Jobs auf LSt-Karte behandelt.
Danke für die schnelle Antwort!
Bedeutet:
Herr Meyer muss bei dem zweiten Unternehmen angeben, dass er bereits einen 400 € Job hat?
Benötigt er dann auch die Lohnsteuerkarte?
Gilt auch hier die Grenze für Geringverdiener ( sprich die selben Steuersätze? )
Vielen Dank nochmal!
LG
Sie lieben knappe Antworten, oder? xD
Aber vielen dank, da haben Sie mir sehr weitergeholfen!
Was lohnt sich jetzt eher? Hab die angegebene Seite studiert und komme aber einfach nicht auf einen Punkt. 20% Pauschalverst. / 2% Steuer usw. Hinzu kommen die ganzen Regelungen für die Versicherungen usw. Ich denke in Teilzeit plus 400 € Job wäre die beste Lösung. Bitte korrigieren Sie mich.
Eine Arbeit in Vollzeit ( 1200 Brutto->800 Netto )
Eine Arbeit in Teilzeit + 400 Euro Job
3-4x 400 € Jobs
1x 800 € Job und ein 400 € Job.
Das wäre dann auch echt meine letzte Frage. Danke!
mehrere Minijobs sind nur dann für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie in der Summe monatlich die 400-Euro-GRENZE nicht überschreiten.
Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber auch stets über andere Minijobs berichten.
Überschreitet die Summe der Minijob-Gehälter die 400-Euro-Grenze, müssen alle mit Steuerkarte behandelt werden. Also einmal Steuerklasse 1 (oder 3 oder 4 oder 5) und die anderen mit Steuerklasse 6. Hierbei kann man sich zwar Steuerfreibeträge auf Klasse 6 eintragen lassen, (und auf Klasse 1 hinzurechnen), muss aber auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Es gibt noch die Möglichkeit, einen Minijob mit bis zu 400 Euro auszuüben, und einen oder mehrere andere mit mehr als 400 Euro als feste Anstellung. Somit hätte der Arbeitnehmer wenigstens die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für einen Job gespart.
Ich persönlich würde von solchem Heck-Meck absehen, und eine Festanstellung wählen. Ist sowieso sicherer.
Viele Grüße
Diana