Mehrere befristete Arbeitsverträge nacheinander

Wäre es wohl erlaubt, Jahr für Jahr immer wieder einen neuen und auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag zu erhalten mit immer derselben Begründung, daß beispielsweise Gelder der Stadt für den Träger einer offenen Ganztagsschule jeweils auch nur für ein Schuljahr bewilligt werden?

Könnte es also rechtens sein, einer Arbeitnehmerin bereits den vierten Vertrag infolge anzubieten oder könnte man in solch einem Fall vielleicht sogar eine Festanstellung einklagen?

Ich bitte Sie um wirklich komtetente Antworten ohne Stammtisch-Weisheiten oder sogenanntes „Halbwissen“. Vielen lieben Dank im voraus!

Wäre es wohl erlaubt, Jahr für Jahr immer wieder einen neuen
und auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag zu erhalten mit
immer derselben Begründung, daß beispielsweise Gelder der
Stadt für den Träger einer offenen Ganztagsschule jeweils auch
nur für ein Schuljahr bewilligt werden?

Grundsätzlich sind befristete Arbeitsverträge mit sachlichem Grund unbegrenzt zulässig.
Die nicht planbare Bereitstellung von Finanzierungsmitteln durch die öffentlichen Haushalte ist als sachlicher Grund iSd TzBfG in Kommentierung und Rechtsprechung einmütig anerkannt.

Könnte es also rechtens sein, einer Arbeitnehmerin bereits den
vierten Vertrag infolge anzubieten

JA

oder könnte man in solch
einem Fall vielleicht sogar eine Festanstellung einklagen?

Versuchen kann ein AN das immer, aber in diesem Fall dürfte die Aussicht auf Erfolg kaum messbar sein.

&Tschüß