Hallo,
ich wusste nicht genau wo mein Thema einzuordnen ist, deshalb meine allgemeine Wahl, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bezeichne die Parteien hier mit A, B und C da es sonst total unverständlich wird.
Großvater= A
Vater= B
Enkel bzw. Sohn= C
Ein Haus ist seit Generationen in Familienbesitz.
Nach dem Tod der Mutter halten Partei A und B das Haus im Verhältnis 75/25. Die Partei A wandert aus und verkauft seinen Anteil an Partei C (gegen ein Taschengeld).
Partei B mit seinem eigentlichen Vorkaufsrecht an der Erbmasse wird hierbei übergangen indem Partei A der Partei C 50% verkauft und die 25% aus der Erbmasse schenkt.
Soweit so gut, der Grundbucheintrag findet statt, alles soweit okay.
Das Haus ist ein Zweifamilienhaus das seit dem ersten Spatenstich wie folgt aufgeteilt ist. Die obere Etage für Partei B, die untere für Partei A bzw nach dem Verkauf/Schenkung Partei C. (Inzwischen seit 1990)
Es gibt darüber KEINE schriftliche Vereinbarung. Würde Partei B nun Partei C im schlimmsten Fall etwas antun wollen, was könnte das hierbei sein?
Da Partei B ja nur 25% der Hauses hält kann diese ja schlecht das komplette Haus besetzen oder?
Partei C liegen gegen Partei B Unterhalts-titel in vollstreckbarer Ausfertigung im Wert von weit über 80000€ vor (ein Vater-Sohn Verhältnis kam nie zustande), also mehr als der Verkehrswert der 25%.
Partei B hat offiziell das Haus als seinen Wohnsitz angemeldet, dies entspricht aber belegbar nicht den Tatsachen, ist hier der Hausteil pfändbar wenn man nachweisen kann das das Haus nicht der Hauptwohnsitz ist? Reicht eine Unterschriftensammlung der Nachbarn für den Gerichtsvollzieher aus?
Auch die ARGE stellt noch Forderungen von 2008 an Partei B, gehen deren Ansprüche vor die Unterhaltsansprüche?
Können diese Forderungen an Partei C über wenn Partei B mal wieder seinen Kopf aus der Schlinge zieht?
Partei B zahlt bis dato keinerlei Kosten, weder Strom noch Gas noch Steuer noch sonst irgendwas. Muss man diese einklagen oder läßt sich das anders regeln?
Direkt beim Energieversorgern, den Ämtern?
Es ist nicht zu erwarten das Partei B auch nur annähernd genug Bargeld hat um die Unterhaltsansprüche zu begleichen, wie geht ein Gerichtsvollzieher in diesem Fall vor bei wenig flüssigem Geld aber einigen Immobilien?
Fragen über Fragen, wir kontaktieren sowieso nächste Woche einen Anwalt, ich wäre nur vorab für einige Infos dankbar. Ich gehe ungern unvorbereitet in so ein Gespräch!
VIELEN DANK!!