als Freiberufler kann ich eine Einpersonengesellschaft gründen
Nein. Entweder man ist Freiberufler - dann ist man Freiberufler und meldet seine Freiberuflichkeit beim zuständigen Finanzamt an, oder man ist Gewerbetreibender (e.K.), dann meldet man seine Tätigkeit beim Gewerbeamt an.
Als Gewerbetreibender kann man mehrere Gewerbe anmelden, auch als einzelne Person. Die verschiedenen Gewerbe existieren dann nebeneinander.
Welche Form in dem vorliegenden Fall gewählt wird sollte vielleicht ein Steuerberater entscheiden.
Ah, das ist schon einmal hilfreich, danke sehr!
Bleibt aber die Frage der Bezeichnung: Als Freiberufler kann ich die zusätzliche Phantasiebezeichnung tragen, soviel ist klar.
Die Frage bleibt nun die: Kann ich auch mehrere Phantasiebezeichnungen für mehrere Geschäftsfelder tragen? Danke!
Normalerweise schon. Die Phantasienamen muss man dann (mit der gewählten Rechtsform) aber im Genossenschafts, Handels- oder Vereinsregister eintragen lassen, sonst meldet man seine Gewerbe nur auf seinen Namen an.