Mehrere Einpersonengesellschaften in einer Person?

Hallo,

als Freiberufler kann ich eine Einpersonengesellschaft gründen - Nachname Phantasiezusatz.

Kann ich (verschiedene Geschäftsfelder) auch mehrere gründen?
Die dann so aussähen:

Nachname Phantasiezusatz I
Nachname Phantasiezusatz I Phantasiezusatz II
Nachname Phantasiezusatz III

Danke!

Hallo,

als Freiberufler kann ich eine Einpersonengesellschaft gründen

Nein. Entweder man ist Freiberufler - dann ist man Freiberufler und meldet seine Freiberuflichkeit beim zuständigen Finanzamt an, oder man ist Gewerbetreibender (e.K.), dann meldet man seine Tätigkeit beim Gewerbeamt an.

Als Gewerbetreibender kann man mehrere Gewerbe anmelden, auch als einzelne Person. Die verschiedenen Gewerbe existieren dann nebeneinander.

Welche Form in dem vorliegenden Fall gewählt wird sollte vielleicht ein Steuerberater entscheiden.

Ah, das ist schon einmal hilfreich, danke sehr!
Bleibt aber die Frage der Bezeichnung: Als Freiberufler kann ich die zusätzliche Phantasiebezeichnung tragen, soviel ist klar.
Die Frage bleibt nun die: Kann ich auch mehrere Phantasiebezeichnungen für mehrere Geschäftsfelder tragen? Danke!

Normalerweise schon. Die Phantasienamen muss man dann (mit der gewählten Rechtsform) aber im Genossenschafts, Handels- oder Vereinsregister eintragen lassen, sonst meldet man seine Gewerbe nur auf seinen Namen an.

Guten Tag,

Sie können so viele Firmen gründen wie Sie mögen… da gibt es keine Grenze.

Freundliche Grüße
1a-Startup

Sorry keine Ahnung.
MFG
Natascha

Hallo,
ich denke, dass das geht.
Aber zur Sicherheit einen Steuerberater fragen.
Viel Erfolg
& viele Grüße
K.