Hallo Kann mann an seinen Ebteil kommen , wenn es mehrere Erben gib , die sich aber nicht melden . Kann auch einer alein ein konto auflösen ? Gruss Koschke !
Das ist eine Erbengemeinschaft und die kann nur durch eine Erbauseinandersetzung aufgelöst werden: https://www.anwalt.org/erbauseinandersetzung/
Solange können oder kann nur der/die Erbe/n auf das Konto und das Erbe zugreifen wenn er/sie eine Vollmacht hat die über den Tod hinaus geht. Diese kann von den anderen Erben mit sofortiger Wirkung widerrufen werden. Es sei denn es ist eine Bankvollmacht in der ausdrücklich festgehalten ist, dass sie NICHT mit dem Tode erlischt.
Du kannst also das Konto nicht auflösen ohne eine derartige Vollmacht. ramses90
Auch dann kann nicht einer der Erben einfach das Konto plündern, oder?
Gruß
damals
Können schon wenn die Bank „mit macht“. Die anderen Erben werden dann aber hoffentlich trotzdem ihre Ansprüche gerichtlich gegen ihn oder sie geltend machen. ramses90
Es sieht ein wenig anders aus: Eine normale Vollmacht - ohne den Zusatz „über den Tod hinaus“ - erlischt automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers. Gibt es nur eine solche Vollmacht, ist ohne Erbschein/Freistellungserklärung nicht an das Konto heran zu kommen.
Eine Vollmacht „über den Tod hinaus“ endet nicht automatisch, kann aber von den Erben jederzeit widerrufen werden.
Es muss doch gar nicht ums „plündern“ gehen. Es müssen ggf. Nachlassverbindlichkeiten beglichen werden, für die der momentan einzig handelnde Erbe anderweitig kein Geld vorstrecken kann/will.
Hallo ! Vielen Dank für die Antworten . Aber kann jeder für sich einen Ebschein beantragen ; oder muss es ein gemeinsamer sein ? Und wen gar nichts auf dem Konto ist kann mann es auch auflösen ohne ? Wie lange iist die Verjährungafrist ? Früher war sie sehr lang . Gilt das auch noch fur áltere angelegenheiten ? Gruss Koschke !