Mehrere Fahrten zur Arbeit am Tag - Wegezeiten

Ein/e Arbeitnehmer/in hat gerade einen Job bei einem Fahr/Bus/Transportunternehmen angenommen. Dort soll Sie sehr „schwierige“ Kinder von zu Hause abholen und in diverse Einrichtungen fahren und später wieder abholen.

Sie wurde auf Teilzeit eingestellt und darf im Monat auf maximal 83 Stunden kommen (Vertrag). Sie hat sofort drei Touren bekommen. Eine Früh eine mittags eine abends. Eigentlich sollte Ihre tägliche Gesamtarbeitszeit 4 Stunden und 15 Minuten betragen. Sie kommt auf einen Gesanmtaufwand von 10h, die Ihr durch hin und Rückfahrten zu den einzelnen Abholorten entstehen.

Für die Anfahrt mit dem unternehmenseigenen Bus/Transporter benötigt sie je Hin und Rückfahrt zwischen 30 und 40 Minuten. Also je Tour zwischen 60 und 80 Minuten reiner Anfahrtszeiten und Rückfahrt Zeiten, und zwar mit dem unternehmenseigenen Buss den sie zwischen den Touren und auch am Abend mit nachhause nehmen soll. Zwischen den Touren hat sie also ungefähr 2-3 Stunden Zeit.

Die Frage ist nun, ob der Arbeitgeber tatsächlich diese Wegezeiten überhaupt nicht entlohnen muss. Tatsächlich ist sie den gesamten Tag beschäftigt. Der Arbeitgeber zahlt ihr nur die gesamte Dienstzeit. Den Rest muss das Arbeitsamt aufstocken. Das wiederum bedeutet, dass der Steuerzahler eigentlich die Bezahlung für die Wegezeiten übernimmt.

Außerdem wäre es auch sehr interessant zu erfahren, ob sie tatsächlich zu allen Zeiten in denen sie mit dem Kleinbus unterwegs ist auch versichert ist.

da kann ich leider nicht helfen

Auf jeden fall muss zwischen den arbeitsrechtlichen und den eher sozialpolitischen fragen ( Aufstockung trotz ganztägiger Beschäftigung) unterschieden werden - da die Materie sehr komplex ist und ohne Einsicht in den Arbeitsvertrag auch nicht komplett geklärt werden kann würde ich das aufsuchen einer Rechtsberatung bei einer Gewerkschaft empfehlen. Besonders was die Nutzung des gestellten Fahrzeuges angeht können sich da Klippen verbergen, die Erlaubnis das Fahrzeug für den Weg von und zur Arbeit kann ggf. Sogar wie Entgelt gewertet werden und damit Steuerpflicht erzeugen… Deshalb sollte das genau geklärt sein

Alles Gute

Upps, das wird ja immer bedrohlicher. Danke für den Hinweis. B.

Hallo Bernard ,

nach dem bürgerlichen Gesetzbuch gilt auch bei Arbeitsverhältnissen Vertragsfreiheit, danach regelt der Arbeitsvertrag die gegenseitigen Verpflichtungen.

Den Schilderungen nach ist nicht erkennbar, ob der Vertrag gegen rechtliche Vorschriften verstößt.

Vor allem die Versicherungsfrage ist nicht nachvollziehbar, Rentenversicherung, Krankenversicherung und eventuell auch Haftpflichtversicherung.

Wie ist es mit einer Zulassung für Personentransport?

Ich kann nur raten, die Sache umgehend bei der Arbeitsagentur überprüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Halllo,
was die Versicherung angeht, bin ich mir sicher: Als Arbeitnehmer/in ist man immer auf dem direkten Weg von/zur Arbeitsstelle unfallversichert. Das gilt auch für die An-/Rückfahrt zu/von unterschiedlichen Einsatzorten.
Die Frage der Bezahlung der aufgewendeten Zeit müsste eminer Meinung nach im Arbeitsvertrag geregelt werden, weil der Weg zur Arbeit grundsätzlich nicht vergütet werden muss. Wie das speziell in Deiner Branche geregelt ist, weiß ich nicht.
Gruß
U.Daniel

Wollte dich nicht erschrecken, aber es ist eben eine Menge unklar, deshalb empfehle ich dringend alles schriftliche noch mal genau durchzulesen und vorsichtshalber fachlichen Rat einzuholen - wenn das Amt zählt, müssten die ja eigentlich auch Interesse haben, dass da alles koscher ist.

Alles gute

Upps, das wird ja immer bedrohlicher. Danke für den Hinweis.
B.

Hierfür fehlt mir leider noch die Erfahrung, habe aber einen interessanten Link gefunden, der ihnen vielleicht weiterhilft.
http://berlin.verdi.de/-/rUy

Hallo Bernard,
wie das im Speditions- und Busgewerbe hinsichtlich Tarifregelung zur Arbeitszeit aussieht kann ich leider nicht sagen.
Da sollte man sich auf jeden Fall bei Kollegen und evtl. vorhandenem Betriebsrat erkundigen.
Es erscheint mir aber klar, dass die Anfahrzeiten zur Arbeitszeit gehören und anfallende Wartezeiten abzgl. von Pausen ebenfalls.
Falls der Arbeitgeber kein Einsehen hat, würde ich mich so nicht ausbeuten lassen.
Es ist es inzwischen wohl Usus, über Aufstockungen durch das Job-Center seine Profite zu maximieren.

Womit soll man auch sonst seine nächstgrößere Jacht finanzieren?

Gruß
pleitier

Es kommt natürlich darauf an wie der Arbeitsvertrag ausschaut. Wenn ihre Freundin damit nicht einverstanden ist, dann sollte sie besser wieder kündigen. Ich denke, das die Fahrzeiten auch bezahlt werden müßten. Auf Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Heim ist man grundsätzlich versichert, egal wie oft am Tag der Wechsel stattfindet.

Hallo Bernard,
ich kann leider nicht helfen.
Gruß
Cress

Hallo,

zunächst müsste man wissen, was genau innerhalb des Arbeitsvertrags geregelt ist, denn ohne weiteres ist die Frage nicht zu beantworten.

Grundsätzlich dürfte man aber davon ausgehen, dass selbstverständlich die An- und Abfahrtszeiten zur Arbeitszeit gehören, denn wie sollte man die Kinder zustellen können, wenn man sie nicht abholen kann? Das wird auch nicht dadurch unterlaufen, dass man das Fahrzeug mit nachhause nehmen kann. Eventuell hätte der Arbeitgeber sogar einen Vorteil, wenn der Wohnort zentraler am Geschehen liegt, als der eigentliche Standort des Unternehmens.

Auch ist die Versicherung kein Thema! Man ist stets versichert, sofern dies in die Arbeitszeit fällt bzw. auf dem Weg zur Arbeit und zurück.

Schönen Gruß

Holger

M.E. sind die Anfahrtszeiten ganz klar Arbeitszeit. Der Trick mit der Aufstockung durch das Arbeitsamt scheint nur dazu zu dienen, die sozialversicherung zu umgehen. Daher mein Rat: Zum Arbeitsamt gehen (nicht zur Vermittlung, sondern dort, wo die Leistungen berechnet werden!), den Fall schildern und konkret fragen, ob die Anfahrtszeiten „aufgestockt“ werden können. Ich gehe davon aus, dass das AA dies ablehnt.
Mit dieser Auskunft würde ich zum AG gehen und ihn vor die Wahl stellen: Entweder die Gesamtzeiten bezahlen oder eine neue Kraft suchen.
Viel Erfolg
Robby1

Es sind mehre Fragen die sie da stellen!
Zuerst Alle Fahrten mit dem von AG gestellten Fahrzeug sind auch durch den AG versichert. Das hat der Gesetzgeber so beschlossen. Auch die eine Hin und Rückfahrt mit dem privaten Pkw sind so abgesichert.

Zum zweiten Der Gestzgeber hat tatsächlich es so gelegt das die Fahrtzeiten( wie ich sie aus ihrer Frage entnehmen kann) nicht als Arbeitszeiten anerkannt werden.

Es gibt aber Tarifverträge die, dass anders geregelt haben. Auskünfte darüber können sie sich bei der Entsprechenden Gewerkschaft besorgen.

Hallo,
ich weilte in Urlaub und kann nun erst antworten.
Das is ne ziemlich komplexe Geschichte.
Grundsätzlich gilt, dass Dienstfahrten Arbeitszeit sind und damit auf die tägliche Zeit angerechnet werden.
Die Hinfahrt zum ersten Einsatzort ist keine Arbeitszeit, die Rückfahrt nach Hause, nachdem der letzte Gast abgesetzt wurde, gilt jedoch auch als Dienstfahrt und somit als Arbeitszeit.
Als Dienstfahrt gilt die Strecke ab Hauptsitz der Firma und der Rückkehr nach der Tour.
Bzw. wenn sie von zu Hause starten soll, dann gilt die Zeit ab dort und bis zur Rückkehr.

Toi toi für eine einvernehmliche Lösung…so wie du es schilderst ist das Arbeitgeberabzocke.