Ein/e Arbeitnehmer/in hat gerade einen Job bei einem Fahr/Bus/Transportunternehmen angenommen. Dort soll Sie sehr „schwierige“ Kinder von zu Hause abholen und in diverse Einrichtungen fahren und später wieder abholen.
Sie wurde auf Teilzeit eingestellt und darf im Monat auf maximal 83 Stunden kommen (Vertrag). Sie hat sofort drei Touren bekommen. Eine Früh eine mittags eine abends. Eigentlich sollte Ihre tägliche Gesamtarbeitszeit 4 Stunden und 15 Minuten betragen. Sie kommt auf einen Gesanmtaufwand von 10h, die Ihr durch hin und Rückfahrten zu den einzelnen Abholorten entstehen.
Für die Anfahrt mit dem unternehmenseigenen Bus/Transporter benötigt sie je Hin und Rückfahrt zwischen 30 und 40 Minuten. Also je Tour zwischen 60 und 80 Minuten reiner Anfahrtszeiten und Rückfahrt Zeiten, und zwar mit dem unternehmenseigenen Buss den sie zwischen den Touren und auch am Abend mit nachhause nehmen soll. Zwischen den Touren hat sie also ungefähr 2-3 Stunden Zeit.
Die Frage ist nun, ob der Arbeitgeber tatsächlich diese Wegezeiten überhaupt nicht entlohnen muss. Tatsächlich ist sie den gesamten Tag beschäftigt. Der Arbeitgeber zahlt ihr nur die gesamte Dienstzeit. Den Rest muss das Arbeitsamt aufstocken. Das wiederum bedeutet, dass der Steuerzahler eigentlich die Bezahlung für die Wegezeiten übernimmt.
Außerdem wäre es auch sehr interessant zu erfahren, ob sie tatsächlich zu allen Zeiten in denen sie mit dem Kleinbus unterwegs ist auch versichert ist.