Mehrere fragen

Hallo Leute,

Ich will hier erstmal mein Lob loswerden dieses Forum ist einfach nur cool, und es wird jedem sofort geholfen.

Jetzt zu meiner Frage ich fründe am morgen mein Kleingewerbe namens […] jetzt habe ich 3 Fragen.

  1. Wenn ich ein Kleingewerbe besitze kann ich mich dann Geschäftsführer nennen ?

  2. Darf ich mein Kleingewerbe „[…]“ nennen, sofern ich immer meinen Vor und Zu name hinschreibe ?

  3. Wenn ich mich im Handelsregister anmelde dann muss ich nichtmeht meinen vor und zu namen schreiben und kann sofort „[…]“ hinschreiben, ist das richtig ?

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin

[Team: Nachname und Firmenname entfernt]

Firma und Bezeichung ‚Geschäftsführer‘
Hallo!

Ich will hier erstmal mein Lob loswerden dieses Forum ist
einfach nur cool, und es wird jedem sofort geholfen.

Schön. Nur warum stellst Du die Fragen nun schon zum dritten Mal (nach Feb. und Okt. 07)? Und besonders ärgerlich, warum gehen die daraus gewonnenen Erkenntnisse nicht zumindest in Deine Fragestellung ein?

  1. Wenn ich mich im Handelsregister anmelde dann muss ich
    nichtmeht meinen vor und zu namen schreiben und kann sofort
    „[…]“ hinschreiben, ist das richtig ?

Nein, „[…] e.K.“ im einfachsten Fall. Aber ich persönlich finde dieses „e.K.“ hässlicher, als die Angabe des eigenen Namens.

Major

[Team: Firmenname entfernt]

Mehrere Antworten

  1. Wenn ich ein Kleingewerbe besitze kann ich mich dann
    Geschäftsführer nennen ?

Wenn du drauf abfährst, besser wäre Inhaber.

  1. Darf ich mein Kleingewerbe „[…]“ nennen, sofern
    ich immer meinen Vor und Zu name hinschreibe ?

Ja.

  1. Wenn ich mich im Handelsregister anmelde dann muss ich
    nichtmeht meinen vor und zu namen schreiben und kann sofort
    „[…]“ hinschreiben, ist das richtig ?

Mit dem Zusatz e.K. Um die Angabe des „Geschäftsführers“, mit mind. einem ausgeschrieben Vornamen, soweit mehrer vorhanden, im geschäftlichen Verkehr, kommst du trotzdem nicht herum.

Warum willst du denn den eigenen Namen raushalten? Das geht anders.

[Team: Firmenname entfernt]

  1. Wenn ich ein Kleingewerbe besitze kann ich mich dann
    Geschäftsführer nennen ?

Wenn du drauf abfährst, besser wäre Inhaber.

  1. Darf ich mein Kleingewerbe „[…]“ nennen, sofern
    ich immer meinen Vor und Zu name hinschreibe ?

Ja.

  1. Wenn ich mich im Handelsregister anmelde dann muss ich
    nichtmeht meinen vor und zu namen schreiben und kann sofort
    „[…]“ hinschreiben, ist das richtig ?

Mit dem Zusatz e.K. Um die Angabe des „Geschäftsführers“, mit
mind. einem ausgeschrieben Vornamen, soweit mehrer vorhanden,
im geschäftlichen Verkehr, kommst du trotzdem nicht herum.

Warum willst du denn den eigenen Namen raushalten? Das geht
anders.

Hallo,

Wie kann ich meinem Namen anders heraushalten ?

Und bekomme ich keine rechtlichen Konsequenzen wenn ich mich Geschäftsführer nenne ?

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin

[Team: Nachname und Firmenname entfernt]

Hallo!

Wie kann ich meinem Namen anders heraushalten ?

Gar nicht. Aber wieso willst das? Bisher hast Du Deinen Namen doch auch im Impressum Deiner Homepage (wenn auch mit Hinweis auf eine falsche Rechtsvorschrift), ohne dass Dir das bisher Probleme gemacht hat. Wer wird denn mit Dir Geschäfte machen wollen, wenn Du anonym zu bleiben versuchst?

Gruß
Major

1 „Gefällt mir“

Wie kann ich meinem Namen anders heraushalten ?
Und bekomme ich keine rechtlichen Konsequenzen wenn ich mich
Geschäftsführer nenne ?

Hallo Benjamin,

also wie hier schon geäußert wurde ist es nicht sinnvoll, bzw. regulär zulässig den Namen rauszuhalten. Mit einem Anonymus wird keiner wirklich Geschäfte machen wollen.

Eine Name ist daher wichtig und hier in D auch vorgeschrieben. Wenn du selber komplett „draußen“ bleiben willst musst du eine andere Gesellschaftsform wählen mit eingesetztem GF. Also z.B. eine englische Ltd. mit bereits eingesetzten GF. Sowas gibt`s fertig zu „kaufen“, wird aber mit den Folgekosten nicht billig!

Ob sich dann der Aufwand lohnt muss jeder selber wissen.

Alternativ gehen auch andere Geschäftsformen, GmbH oder AG wären da die Klassiker, evtl noch OHG.
Be denen wärst du dann als Geschäftsführer Angestellter im eigenen Betrieb, anders als bei der Einzelunternehmung (ob nun als eK oder einfach nur so), wo du eben der Inhaber bist und der Kunde vor allem mit DIR Geschäfte macht, während er bei den anderen Unternehmensformen mit dem unternehmen Geschäfte macht.
Da dir die Sache ernst zu sein schient (da du imme rund immer wieder hier aufschlägst) solltest du dich mal bei der IHL melden, damit du dich zu diesen Grundsatzfragen informieren kannst, die haben dazu meist recht interessante Broschüren und auch eine gratis-Gründungsberatung, und Veranstaltungen für Gründer, wo diese und noch ganz andere Fragen geklärt werden (die dir nach solanger Gründungsplanung allmählich auch gekommen sein sollten es aber offenbar nicht taten).
Gruß Susanne