Mehrere Fragen

Hallo!

Ich habe mehrere Fragen zum „Versicherungsrecht“. Leider ist in Lehrbüchern immer alles etwas realitätsfern beschrieben.

1.) Krankenversicherung: Man kann/muss sich nun privat oder gesetzlich Krankenversichern. Ab wann gilt dies, und ab wann sind Beiträge rückwirkend zu erstatten? Darf von gesetzlich in privat (und umgekehrt) gewehcselt werden?

2.) Rentenversicherung: Die KV wird vom Rentner nun selber getragen. Gelten die o.g. Fristen und Regeln (Nachzahlungen, Frsiten, Wechsel)?

3.) Unfallversicherung: Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten kann bei Kausalitätsnachweis auf Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgestellt werden. Werden ab 20% oder 30% MdE Einkommensunabhängig Leistungen erbracht? Dann gibt es ja noch die teilweise und volle Erwerbsgeminderheit. Bedeutet 50% MdE automatisch z.B. einen Rentenanspruch, und erfüllt sich bei 50% MdE automatisch eine teilweise Erwerbsgemindertheit, oder sind dies unterschiedliche Paar Schuhe?

Für Hilfe, auch in Teilfragebereichen, wäre ich sehr dankbar!

Lieben Gruß
Patrick

Ich habe mehrere Fragen zum „Versicherungsrecht“. Leider ist

Wo hast Du die her ? Die Fragen sind nicht zu beantowrten ohne Romane zu schreiben. Vielleicht präzisierst Du die Fragen.

1.) Krankenversicherung: Man kann/muss sich nun privat oder
gesetzlich Krankenversichern.

Je nachdem.

Ab wann gilt dies, und ab wann sind Beiträge rückwirkend zu erstatten?

1.4.07 oder 01.01.09.

Darf von gesetzlich in privat (und umgekehrt) gewehcselt werden?

Unter bestimmten Vorausetzungen ja.

2.) Rentenversicherung: Die KV wird vom Rentner nun selber
getragen.

Falsch, die Rentner bekommen einen Zuschuß.

Gelten die o.g. Fristen und Regeln (Nachzahlungen, Frsiten, Wechsel)?

Nein.

3.) Unfallversicherung: Bei Arbeitsunfällen oder

Zu diesem Thema geht bei Di alles durcheinander. Da solltest Du nochmal nachlesen und vor allem erwähnen, ob die die private oder die gesetzliche UV meinst.

Für Hilfe, auch in Teilfragebereichen, wäre ich sehr dankbar!

Du machst es uns aber richtig schwer.

Hallo!

Danke schon einmal für Deine Antwort!

Wo hast Du die her ? Die Fragen sind nicht zu beantowrten ohne
Romane zu schreiben. Vielleicht präzisierst Du die Fragen.

Medizinisches Lehrbuch & Vorlesungsunterlagen… Vielleicht ist das nicht unbedingt optimal zum Lernen (Arbeits- und Sozialmedizin), denn gerade in dem Versicherungssektor bleiben ind er Lerngruppe doch einige Fragen offen. Es geht in dem Zusammenhang auch um den Erfolg der Veränderung vor allem in der letzten Zeit (Reformen) und den damit verbundenen Änderungen der unterschiedlichen Sicherungssysteme.

Ich versuche mal Beispiele daraus zu machen und es zu präzisieren:

1.) Ein potentieller Patient kommt in die Sprechstunde und klagt über depressive Sympromatik. Er sagt, er bräuchte dringend Hilfe, jedoch sei er nicht krankenversichert und kann sich aus eigenen Mitteln finanziert eine Behandlung nicht leisten.

Er weiß, dass er mit der Änderung des Sozialgesetzbuches einen Anspruch auf den Zugang zu einer KV hat, aber er fürchtet, dass er die Beiträge rückerstatten muss, wenn er sich meldet.

Sind seine Befürchtungen begründet, wenn er

a.) Zugang zur gesetzlichen oder
b.) Zugang zur privaten Krankenversicherung hat.

2.) Rentenversicherung: Die KV wird vom Rentner nun selber
getragen.

Falsch, die Rentner bekommen einen Zuschuß.

Seit 2004 sind die Rentner beitragspflichtig zur KV. Ergibt sich dadurch nicht eine Mehrbelastung?

3.) Unfallversicherung: Bei Arbeitsunfällen oder

Zu diesem Thema geht bei Di alles durcheinander. Da solltest
Du nochmal nachlesen und vor allem erwähnen, ob die die
private oder die gesetzliche UV meinst.

Ich meine die gesetzliche Unfallversicherung. Nehmen wir an, ein Arbeiter hat einen Arbeitsunfall mit einer ätzenden Flüssigkeit, die ihm in die Augen gerät. In der Folge ist seine Sehleistung stark gemindert (z.B. Bildschirmarbeit ist nicht mehr ohne große Anstrengung von ihm Durchführbar). Welche Parameter werden nun festgestellt?

Miderung der Erwerbsfähigkeit (in %)?

Bei MdE > 50% hätte er automatisch einen Rentenanspruch?

Hoffe, das ist konkreter - ich gebe zu, so ganz blicke ich überhaupt nicht durch :wink:, aber es ist aus den Lehrbüchern und den Vorlesungsunterlagen auch relativ schwer nachzuvollziehen.

Lieben Gruß
Patrick

hallo,

Ich versuche mal Beispiele daraus zu machen und es zu
präzisieren:

1.) Ein potentieller Patient kommt in die Sprechstunde und
klagt über depressive Sympromatik. Er sagt, er bräuchte
dringend Hilfe, jedoch sei er nicht krankenversichert und kann
sich aus eigenen Mitteln finanziert eine Behandlung nicht
leisten.

Er weiß, dass er mit der Änderung des Sozialgesetzbuches einen
Anspruch auf den Zugang zu einer KV hat, aber er fürchtet,
dass er die Beiträge rückerstatten muss, wenn er sich meldet.

Wenn er letztmals in einer gesetzlichen Kasse versichert war, so gilt für den Patienten eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung - seit 1.4.2007. Nachzahlungen sollten schon mal
einkalkuliert werden. Die werden aber mit jedem Monat, die die Person
noch wartet auch nicht geringer!
War die Person letztmals bei einer privaten Kasse versichert, so greift(noch) keine Versicherungspflicht; aber grundsätzlich Aufnahme-
verpflichtung seitens der PKV nach dem modifizierten Standardtarif.
Hier sind allerdings Wartezeiten abzuleisten!

Seit 2004 sind die Rentner beitragspflichtig zur KV. Ergibt
sich dadurch nicht eine Mehrbelastung?

?
Es gilt (Termine hab ich nicht in meinen Gehirnzellen) seit einigen
Jahren,(könnte 1.7.04 gewesen sein) das Rentner keinen Beitragszuschuß
zur Pflegepflichtversicherung mehr erhalten; sprich Rentner müssen
die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung - egal ob privat oder gesetzlich - in voller Höhe tragen. Das nenne ich Mehrbelastung.
Ferner gilt, das Rentner, die Zusatzrenten aus Betrieblicher Altersversorgung erhalten, hierauf grundsätzlich den vollen Beitragssatz zur gesetzl. Kranken- und Pflegeversicherung entrichten müssen. Auch das war nicht immer so.
Gruß Joerg koenig

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