Mehrere Fragen betr. ALG II

Hallo!

Wenn ich ALG II beziehe,

1.) wie viel € darf ich hinzuverdienen, ohne dass etwas angerechnet
wird?
Habe gehört, dass jetzt sogar auch z. B. 165 € angerechnet werden,
sprich der Bezug von ALG II wird weniger!
2.) Wie sieht es aus mit 400 €-Jobs?
Wenn ich einen 400 €-Job annehme, wie viel davon wird von ALG II
angerechnet?
3.) Wenn ich einen 400 €-Job annehme, wird auch der Bezug meines
Lebensgefährten (kein Ehepartner!) angerechnet, sprich weniger?
4.) Wenn ich einen 400 €-Job annehme, wird auch der Bezug für
Unterkunft und Heizung angerechnet, sprich weniger?
5.) Inwieweit bin ich überhaupt noch berechtigt ALG II zu beziehen,
wenn ich einen 400 €-Job ausübe? Bin ich nicht mehr arbeitlos oder
darf ich weiterhin ALG II beziehen?
6.) Sozialhilfe wurde in ALG II und Sozialgeld gesplittet?! ALG II ist
für Erwerbsfähige und Sozialgeld ist für nicht Erwerbsfähige?!
7.) Nach der Ausübung eines 400 €-Jobs bin ich wieder arbeitslos und
bin berechtigt ALG oder ALG II zu beziehen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

1.) wie viel € darf ich hinzuverdienen, ohne dass etwas
angerechnet wird?

Erwerbseinkommen wird immer angerechnet. Allerdings werden vorher einige beträge abgezogen (§11 SGB2) sowie ein Freibetrag, der bei 400 EUR 15% also 60 EUR beträgt (§ 30 SGB 2).

Habe gehört, dass jetzt sogar auch z. B. 165 € angerechnet
werden, sprich der Bezug von ALG II wird weniger!

Natürlich, warum auch nicht.

3.) Wenn ich einen 400 €-Job annehme, wird auch der Bezug
meines Lebensgefährten (kein Ehepartner!) angerechnet, sprich
weniger?

Kommt drauf an. Ihr seid ja eine Bedarfsgemeinschaft. Euer Bedarf wird zusammen ausgerechnet, und dem wird euer gesamtes Einkommen gegenübergestellt. Was dann noch fehlt, wird an ALG2 gezahlt. Wenn du also durch dein Einkommen keinen eigenen Bedarf mehr hättest und sogar noch einen Überschuss, würde dieser natürlich den Anspruch deines Partners mindern.

4.) Wenn ich einen 400 €-Job annehme, wird auch der Bezug für
Unterkunft und Heizung angerechnet, sprich weniger?

s.o.

5.) Inwieweit bin ich überhaupt noch berechtigt ALG II zu
beziehen, wenn ich einen 400 €-Job ausübe?

Wenn trotz des 400,- EUR-Jobs der Lebensunterhalt nicht sichergestellt ist.

6.) Sozialhilfe wurde in ALG II und Sozialgeld gesplittet?!
ALG II ist für Erwerbsfähige und Sozialgeld ist für nicht
Erwerbsfähige?!

Wer über 65 oder voll erwerbsgemindert (früher hieß es erwerbsunfähig) ist, bekommt Grundsicherung nach dem SGB 12. Wer erwerbsfähig ist, bekommt ALG 2. Sozialgeld bekommen Angehörige von ALG2-Beziehern, die weder Anspruch auf ALG2 noch auf Grundsicherung haben, z.B. Kinder unter 15 Jahre.

7.) Nach der Ausübung eines 400 €-Jobs bin ich wieder
arbeitslos und bin berechtigt ALG oder ALG II zu beziehen?

ALG-Ansprüche erwirbst du durch einen 400-EUR-Job nicht. ALG2 bekommst du, wenn du bedürftig bist (wie früher Sozialhilfe).

Gruß
Nelly