Hallo Experten,
könnte mir bitte jemand bei folgenden Fragen weiterhelfen?
Ein gesetzlich KV-Versicherter hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Auf Grund einer längeren Erkrankung wird dieser Vertrag nicht verlängert. Der Versicherte meldet sich daher bei der Arbeitsagentur arbeitslos. Wie berechnet sich das Krankengeld in folgenden Fällen:
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Krankschreibung über insgesamt 6 Wochen, aber zunächst mit Unterbrechungen (immer wieder Versuch zu arbeiten, z.B. wg. Vertrag). Die erste Krankschreibung erfolgt innerhalb des Arbeitsvertrages. Nach Ende des Vertrages dann längere Krankschreibung (wg. selber Erkrankung, z.B. weil nun doch OP nötig). Wird das Krankengeld nach dem bisherigen Einkommen oder dem sehr viel geringeren Arbeitslosengeld berechnet?
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Auf Grund der Schwere der Grunderkrankung (eindeutiger ursächlicher Zusammenhang) kommen auch noch psychische Probleme (z.B. Depression) dazu. Zählt das dann als eine Erkrankung oder als zwei verschiedene? Wie werden z.B. die sechs Wochen berechnet, wenn die Krankschreibungen innerhalb dieser Zeit von 2 verschiedenen Fachärzten (z.B. Urologe und Nervenarzt) ausgestellt wurden?
Vielen Dank!
Hallo Experten,
könnte mir bitte jemand bei folgenden Fragen weiterhelfen?
Ein gesetzlich KV-Versicherter hat einen befristeten
Arbeitsvertrag. Auf Grund einer längeren Erkrankung wird
dieser Vertrag nicht verlängert. Der Versicherte meldet sich
daher bei der Arbeitsagentur arbeitslos. Wie berechnet sich
das Krankengeld in folgenden Fällen:
- Krankschreibung über insgesamt 6 Wochen, aber zunächst mit
Unterbrechungen (immer wieder Versuch zu arbeiten, z.B. wg.
Vertrag). Die erste Krankschreibung erfolgt innerhalb des
Arbeitsvertrages. Nach Ende des Vertrages dann längere
Krankschreibung (wg. selber Erkrankung, z.B. weil nun doch OP
nötig). Wird das Krankengeld nach dem bisherigen Einkommen
oder dem sehr viel geringeren Arbeitslosengeld berechnet?
Um das genau beantworten zu können müssen genaue Daten bekannt sein -
Ende des Beschäftigungsverhältnisses und genaue Daten der jeweiligen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Ausstelldatum durch Arzt)
- Auf Grund der Schwere der Grunderkrankung (eindeutiger
ursächlicher Zusammenhang) kommen auch noch psychische
Probleme (z.B. Depression) dazu. Zählt das dann als eine
Erkrankung oder als zwei verschiedene? Wie werden z.B. die
sechs Wochen berechnet, wenn die Krankschreibungen innerhalb
dieser Zeit von 2 verschiedenen Fachärzten (z.B. Urologe und
Nervenarzt) ausgestellt wurden?
**Auch hier gilt das Gleiche wie oben. Grundsätzlich gilt aber, dass bei einer
bestehenden Arbeitsunfähigkeit wegen Krankenheit A sich der Krankengeldanspruch
(Höhe und Dauer) durch eine hinzutretende Krankenheit B nicht verändert.
Vielen Dank!
Gruss
Czauderna**