Hallo Experten,
könnte mir bitte jemand bei folgenden Fragen weiterhelfen?
Ein gesetzlich KV-Versicherter hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Auf Grund einer längeren Erkrankung wird dieser Vertrag nicht verlängert. Der Versicherte meldet sich daher bei der Arbeitsagentur arbeitslos. Wie berechnet sich das Krankengeld in folgenden Fällen:
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Krankschreibung über insgesamt 6 Wochen, aber zunächst mit Unterbrechungen (immer wieder Versuch zu arbeiten, z.B. wg. Vertrag). Die erste Krankschreibung erfolgt innerhalb des Arbeitsvertrages. Nach Ende des Vertrages dann längere Krankschreibung (wg. selber Erkrankung, z.B. weil nun doch OP nötig). Wird das Krankengeld nach dem bisherigen Einkommen oder dem sehr viel geringeren Arbeitslosengeld berechnet?
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Auf Grund der Schwere der Grunderkrankung (eindeutiger ursächlicher Zusammenhang) kommen auch noch psychische Probleme (z.B. Depression) dazu. Zählt das dann als eine Erkrankung oder als zwei verschiedene? Wie werden z.B. die sechs Wochen berechnet, wenn die Krankschreibungen innerhalb dieser Zeit von 2 verschiedenen Fachärzten (z.B. Urologe und Nervenarzt) ausgestellt wurden?
Vielen Dank!