Halli Hallo,
vielleicht gibt es hier jemanden der mir ein paar Fragen zum Thema röntgen beantworten kann…
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Sind gegenstände wie z.b. eine Glühbirne oder Gläser auf einem Röntgenbild zu erkennen?
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Ist es möglich Röntgenbilder mit nach Hause zu nehmen?
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Kann man ein Röntgenbild machen lassen ohne das ein triftiger Grund vorliegt (also z.b. man weiß genau das man keine Brüche oder sonstigen Verletzungen hat, benötigt aber z.b. eine Röntgenaufnahme seines Arms)?
Vielen Dank euch schonmal
Gruß
Sven
Hallo!
vielleicht gibt es hier jemanden der mir ein paar Fragen zum
Thema röntgen beantworten kann…
Ich werde es versuchen, jedoch vereinfacht, aber dafür hoffentlich verständlich.
- Sind gegenstände wie z.b. eine Glühbirne oder Gläser auf
einem Röntgenbild zu erkennen?
Je weniger Strahlung ein Gegenstand durchläßt (je „röntgendichter“ er ist), desto „besser“ grenzt er sich von seiner Umgebung ab. Daher kann man auf einer „normalen“ Aufnahme Knochen in der Regel besser beurteilen als Weichteile. Metallgegenstände kann man in der Regel auf Röntgenbildern gut erkennen, Gegenstände aus anderen Materialien hingegen lediglich schemenhaft oder gar nur indirekt (durch Rückschlüsse aus Veränderungen in der Umgebung des vermuteten Fremdkörpers).
- Ist es möglich Röntgenbilder mit nach Hause zu nehmen?
Viele Radiologische Abteilungen in Krankenhäusern und auch Praxen arbeiten schon mit digitalen Systemen, so daß gar keine Abzüge mehr erstellt werden; auf Wunsch bekommt man eine CD-Rom oder einen USB-Stick mit den Bildern in digitaler Form mit (sofern keine medizinische Notwendigkeit hierfür besteht, muß man ggf. eine kleine Gebühr entrichten).
Sollte es sich um „klassische“ Filmabzüge handeln, muß man mit dem Radiologen reden; meist ist es kein Problem, die Bilder mitzunehmen, wenn diese einem anderen Arzt vorgelegt werden sollen.
- Kann man ein Röntgenbild machen lassen ohne das ein
triftiger Grund vorliegt (also z.b. man weiß genau das man
keine Brüche oder sonstigen Verletzungen hat, benötigt aber
z.b. eine Röntgenaufnahme seines Arms)?
In Deutschland ist die Gesetzeslage eindeutig: niemand darf einer Strahlenbelastung ausgesetzt werden, wenn der Nutzen für den Betroffenen nicht das Risiko überwiegt. Konkret heißt das, daß ein Rötngenbild nur dann angefertigt werden darf, wenn ein medizinischer Grund vorliegt (Entscheidung über Diagnose und v.a. weitere Behandlung) und wenn es keine anderen Untersuchungsverfahren gibt, die mit weniger Strahlenbelastung die Fragestellung beantworten.
Kein seriöser Radiologe wird also „zum Spaß“ irgendwelche Rötngenbilder machen…
Grüße!