Mehrere geringfügige Beschäftigungen = über 400€

Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas verwirrt. Folgender Sachverhalt:

Ich gehe zur Zeit einer geringfügigen Beschäftigung nach (bisher nie mehr als
200€). Dieses Unternehmen besitzt eine Lohnsteuerkarte Klasse VI von mir. Diesen
Job werde ich voraussichtlich in den nächsten Wochen beenden.
Dazu bekomme ich wahrscheinlich die Möglichkeit, demnächst einen anderen
(besseren) Job anzunehmen (weswegen ich den ersten auch beenden möchte). Bei
diesem Job ist die Wahrscheinlichkeit, ±400€ im Monat zu verdienen ziemlich
hoch.
Des weiteren kann ich jetzt an der Uni noch was machen, wo ich von November bis
Februar jeweils etwa 80€ bekommen würde, d.h., sollte ich wirklich den „besseren“
Job bekommen, läge ich in den Monaten höchstwahrscheinlich über 400€.
Alle Jobs laufen über Lohnsteuerkarte Klasse I bzw. VI.

Was muss ich dabei jetzt beachten? Was passiert, wenn ich (bei einem Job bzw.
insgesamt) über 400€ bekomme? Was hat das für Auswirkungen auf den
Arbeitgeber/für mich, was für Abzüge bekomme ich?

Vielen Dank für jede Hilfe und viele Grüße,
Patrick

Tut mir leid, ich kann nicht helfen, bin schon zu lange raus aus dem Job.

Hallo Patrick!
Wenn Du den Job, der über 400,–Euro ist über Lohnsteuerkarte laufen läßt, bist Du Renten- und Krankenversichert. Das kostet Dich etwa 60,-- Euro im Monat bei 420,-- Euro Bruttoverdienst (Abrechnung in der Gleitzone = Verdienst zwischen 401,-- Euro und 800,-- Euro). Lohnsteuer fällt normalerweise keine an. Der zweite Job wäre dann ein echter Aushifsjob und Du würdest das Geld brutto für netto ausbezahlt bekommen. Die andere Möglichkeit ist eine Tätigkeit, die nicht länger als 50 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert, der Verdienst ist da von der Höhe her variabel (für Dich brutto=netto) und läuft nicht über Lohnsteuerkarte. Der zweite Job wäre wieder Aushilfstätigkeit bis 400,-- Euro. Falls Du noch weitere Fragen hast gerne wieder!
Cordy

Hallo Cordy,

vielen Dank für deine Antwort. Das hat schon mal einiges an Licht ins Dunkel gebracht! :wink:
Einen der Jobs nicht über Lohnsteuerkarte laufen zu lassen wird glaube ich nichts, da dies der/die Arbeitgeber so möchten.
Wie wäre das denn, wenn ich mit zwei (oder sogar drei) Jobs insgesamt mit meinem Einkommen über 400€ kommen würde? Also zB Job1 380€ (Steuerklasse I) und Job2 80€ (Steuerklasse VI). Müsste ich dann genauso die Renten- und Krankenversicherung abtreten?
Und gibt es für mich als Student die Möglichkeit, bezahlte Renten- und Krankenversicherung evtl. durch Steuererklärung wiederzubekommen (sofern ich unter dem Freibetrag von unter etwa 8000€/Jahr bleibe) oder muss ich das wirklich „bezahlen“?

Viele Grüße,
Patrick

Hallo Patrick,
also gezahlte Sozialversicherungsbeiträge bekommst Du nicht zurück erstattet, dies gilt nur für evtl. gezahlte Lohnsteuer, soweit die Grenzen nicht überschritten wurden. Zum anderen, falls Du Student und immatrikuliert bist - dann gib doch Deine Studentenbescheinigung ab und Du kannst auch über 400,-Euro sozialversicherungsfrei verdienen. Lediglich Rentenversicherung fällt an. Für Deinen Arbeitgeber ist das auch günstiger. Voraussetzung ist, dass Du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest. Arbeiten am Wochenende und zu studienfreien Zeiten werden nicht dazu gezählt. Das Ganze nennt sich „Studentenstatus“. Eigentlich sind Arbeitgeber immer interessiert.
Schau mal unter www.dgb-jugend.de nach, da wird vieles ganz gut erklärt, ansonsten gerne mal wieder!
Cordy

Hallo Patrick!

  1. Du solltest nicht über 20 Arbeitsstunden in der Woche kommen, sonst bis du kein ordentlich Studierender mehr und damit gilt die erste Beschäftigung als Hauptbeschäftigung und ist voll Steuer- und SV-pflichtig (es gibt Ausnahmen, z.B. Jobs am Wochenende oder in Abendstunden).

  2. Lohnsteuer
    Wenn du mehr als 400 Euro verdienst musst du Lohnsteuer zahlen. Du kannst dir vom Finanzamt einen Freibetrag in deine Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann brauchst du nichts zahlen. Alternativ zahlst du erst die Lohnsteuer und holst sie dir am Ende des Jahres bei der Einkommenssteuererklärung zurück (das klappt nur wenn dein Jahresverdienst unter 8.004,00 €/2010 bleibt).

  3. Sozialversicherungen
    Beitragsfreiheit gilt bei der Krankenv./Arbeitslosenv./Pflegev. nur wenn du die 20 Stunden nicht überschreitest, sonst wirds SV-Pflichtig.

In die Rentenversicherung kannst freiwillig einzahlen oder verzichten. Die 20 Stunden-Regelung gilt hier auch

Schöne Grüße
Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für deine Antwort!

Ein paar Fragen habe ich noch:

Werden die Jobs einzeln betrachtet oder alles „in einen Topf geworfen“? Zum Beispiel verdiene ich in Job1 380€ und in Job2 80€ im Monat. Wird dann die Lohnsteuer auf die insgesamt 460€ erhoben?

Und ist es für meine einzelnen Arbeitgeber von Relevanz, wieviel ich insgesamt verdiene oder ist das „meine Sache“?
Alle meine Jobs würden über Lohnsteuerkarte laufen…Sollte ich nun mehrere Jobs ausüben und evtl. mal über 400€ (insgesamt!) kommen, muss ich dann Ärger mit einem meiner Arbeitgeber befürchten? Weil einem bei einem neuen Arbeitgeber ja auch oft gesagt wird, dass man mit denen über jegliche andere Beschäftigung sprechen müsste etc. Kommen die dann irgendwie in Schwierigkeiten?

Vielen Dank und viele Grüße,
Patrick

Die Jobs werden in einen Topf geworfen wobei Job1 über deine Lohnsteuerkarte abgerechnet werden kann. Job2 wird dann ohne Karte mit Steuerklasse VI berechnet. Vom Betrag her sollten das aber nur ein paar Euro sein.

Du kannst deine Lohnsteuerkarte nur bei einem Arbeitgeber einreichen (die Karte bleibt bei dem AG).

Die Arbeitgeber müssen entscheiden ob die Grenze überschritten ist, das heißt: Sie müssen bei jeder Abrechnung miteinander telefonieren. Andernsfalls wird die Minijob-Zentrale (wenn du über 400 € bist) aufmucken, da beide AG die Beträge der Jobs melden müssen.

Bei der Sache mit dem Arbeitgeber bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Minijob-Zentrale die AG anschreibt. Es müssen halt Fragen über die Höhe des Lohn´s und ob du sie vorher darüber informiert hast gemacht werden.