Hi,
Ich möchte freiberuflich in der Medienbranche (Film, Fernsehen) arbeiten also melde ich ein Gewerbe an und mache Angaben, in welchem Breich ich tätig werde. Gleichzeitig, sozusagen als Nebenjob, möchte ich als selbständiger Kurier arbeiten.
Melde ich also zwei getrennte Gewerbe an, mit getrennten Steuerabgaben?
Welche Probleme könnten in dem Bezug auftreten?
Wie breit läßt sich das Betätigungsfeld bei der Gewerbeanmeldung streuen (auch im Falle, daß man Aufträge im Print- oder Webdesignbereich annimmt und nicht nur für Film und Fernsehen arbeitet)?
Danke im Voraus.
Servus,
die Frage funktioniert eher umgekehrt:
Zwei getrennte stehende Gewerbe haben u.a. zwei mal den Grundfreibetrag für Einzelunternehmer bei der Gewerbesteuer zur Folge, während andererseits sowas wie zwei Mal Gebühr für die Anmeldung, zwei Mal IHK-Beitrag eher weniger ausmachen werden.
Wenn die beiden Betriebe technisch, kaufmännisch und administrativ sauber getrennt sind, werden die unterschiedlichen Betätigungsfelder dafür sprechen, daß es sich tatsächlich um zwei stehende Gewerbe handelt. Ist aber im Einzelfall nicht immer einfach zu argumentieren.
Kürzlich ist mir bei einer ähnlichen Frage ein (ich glaube nicht höchstinstanzliches) Urteil begegnet, bei dem im Fall einer Metzgerei plus Imbiss trotz zweier Kassen und trotz räumlicher Trennung das Bestehen von zwei verschiedenen Gewerbebetrieben verneint wurde. Selbst die Tatsache, daß dabei ein handwerklicher Meisterbetrieb und ein „zunftfreier“ vorlagen, reichte nicht aus. – Die klassische Kombination „Tischlerei und Bestattungen“ hab ich schon sorum und andersrum erlebt, da scheint einiges auch vom „Gefühl“ der damit beschäftigten Sachbearbeiter abzuhängen.
Aber einen Versuch wirds wert sein.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Ich möchte freiberuflich in der Medienbranche (Film,
Fernsehen) arbeiten also melde ich ein Gewerbe an…
Hier geht etwas durcheinander. Willst Du die Tätigkeit als Freiberufler ausüben, meldest Du kein Gewerbe an. Voraussetzung ist, daß die Tätigkeit vom Finanzamt zu den freien Berufen gezählt wird.
Vermutlich geht es in Deinem Fall um keine Tätigkeit als Freiberufler (Arzt, Hebamme, Rechtsanwalt, Steuerberater, Architekt, Schriftsteller o. ä.), sondern um ein Gewerbe, das Du in Deiner Gemeindeverwaltung anmeldest.
Gleichzeitig, sozusagen als Nebenjob, möchte ich als selbständiger
Kurier arbeiten. Melde ich also zwei getrennte Gewerbe an…
Nein. Du meldest ein Gewerbe an und schreibst z. B. „Kurierdienste und Gestaltung in Print- und elektronischen Medien“.
…daß man Aufträge im Print- oder Webdesignbereich annimmt und
nicht nur für Film und Fernsehen arbeitet…
Nur Dich interessiert, aus welchen Bereichen Deine Kunden kommen. Für den Gewerbeschein ist das belanglos.
Gruß
Wolfgang
Hallo Martin!
Zwei getrennte stehende Gewerbe haben u.a. zwei mal den
Grundfreibetrag für Einzelunternehmer bei der Gewerbesteuer
zur Folge, während andererseits sowas wie zwei Mal Gebühr für
die Anmeldung, zwei Mal IHK-Beitrag eher weniger ausmachen
werden.
Mit 2 getrennten Gewerben ist man ständig am Auseinanderfieseln aller Einnahmen und Ausgaben. Bei den Einnahmen wird das noch einfach sein, aber für welches Gewerbe wurde gerade getankt oder das Büro geheizt oder telefoniert…
Nach meiner unmaßgeblichen Meinung handelt man sich die von Dir erwähnten höheren Kosten sowie erhöhten Aufwand in der Buchhaltung ein. Dem steht ein zusätzlicher Grundfreibetrag bei der Gewerbesteuer gegenüber, wobei ich wenig Anlaß für Befürchtungen sehe, mit Kurierfahrten und Webdesign Freibetragsgrenzen zu überschreiten. Beim Schreiner, der in einigen Regionen traditionell auch den Sarghersteller und Bestatter abgibt, kann die Sache ein anderes Kaliber haben, so daß sich die Trennung in verschiedene Gewerbe lohnt.
Gruß
Wolfgang
Servus Wolfgang,
da hast Du auch wieder Recht, höchstwahrscheinlich.
MM