Mehrere Gläubiger, ein Mahnverfahren

Hallo zusammen!

A und B sind eng verwandt und beide Gläubiger gegenüber einem Schuldner C. C schuldet A als auch B mehrere hundert Euro. Kann A sich zusammen mit seinem Verwandten B als Gläubiger im Mahnantrag eintragen, bzw. kann B, seine Schuldansprüche gegenüber C auf A übertragen, sodass nur ein Mahnverfahren durchgeführt werden muss, was A und B zunächst natürlich Kosten sparen würde, die Schulden „einzutreiben“. Wäre super, wenn einer dazu näheres weiß (ggf mit Quelle).

A und B müssen zudem die Verjährungsfrist zum Ende des Jahres 2010 einhalten. Reicht es wenn der Mahnantrag bis zum Ende des Jahres beim zuständigen Gericht eingeht oder ist es erforderlich, dass der Bescheid bis zum Ende des Jahres rechtzeitig beim Schuldner eingeht?

Problem zu 2. ist, dass die Adresse des Schuldners bislang nicht bekannt ist. Wenn der Mahnbescheid rechtzeitig bis zum Ende des Jahres beim Schuldner eingehen muss, wie lässt sich dann günstig und möglichst zügig seine Adresse ermitteln?

Danke euch für eure Antworten!

Ich freue mich auf eure Antworten!

Freundliche Grüße

Anton Newcomer

Hallo zusammen!

Auch Hallo!

A und B sind eng verwandt und beide Gläubiger gegenüber einem
Schuldner C. C schuldet A als auch B mehrere hundert Euro.
Kann A sich zusammen mit seinem Verwandten B als Gläubiger im
Mahnantrag eintragen, bzw. kann B, seine Schuldansprüche
gegenüber C auf A übertragen, sodass nur ein Mahnverfahren
durchgeführt werden muss, was A und B zunächst natürlich
Kosten sparen würde, die Schulden „einzutreiben“. Wäre super,
wenn einer dazu näheres weiß (ggf mit Quelle).

Das ist durchaus möglich. Dann erhält man natürlich auch nur einen Titel, aus dem vollstreckt werden könnte. Wenn das nicht als Nachteil gesehen wird über die „lange Lebensdauer“ eines Titels.

A und B müssen zudem die Verjährungsfrist zum Ende des Jahres
2010 einhalten. Reicht es wenn der Mahnantrag bis zum Ende des
Jahres beim zuständigen Gericht eingeht oder ist es
erforderlich, dass der Bescheid bis zum Ende des Jahres
rechtzeitig beim Schuldner eingeht?

Wenn vor Ende dieser Verjährungsfrist z.B. eine Rechnung gestellt wurde oder gemahnt, kein Problem.

Problem zu 2. ist, dass die Adresse des Schuldners bislang
nicht bekannt ist. Wenn der Mahnbescheid rechtzeitig bis zum
Ende des Jahres beim Schuldner eingehen muss, wie lässt sich
dann günstig und möglichst zügig seine Adresse ermitteln?

z.B. über das Einwohnermeldeamt.
Falls keine An-/Abmeldung erfolgt, helfen nur Firmen oder Inkassounternehmen, die sich auf Auskünfte spezialisiert haben oder eigener „detektivischer Einsatz“ über Bekannte, Verwandte, Arbeitgeber…

Gruß, Hemba

Hallo zusammen!

Auch Hallo!

A und B sind eng verwandt und beide Gläubiger gegenüber einem
Schuldner C. C schuldet A als auch B mehrere hundert Euro.
Kann A sich zusammen mit seinem Verwandten B als Gläubiger im
Mahnantrag eintragen, bzw. kann B, seine Schuldansprüche
gegenüber C auf A übertragen, sodass nur ein Mahnverfahren
durchgeführt werden muss, was A und B zunächst natürlich
Kosten sparen würde, die Schulden „einzutreiben“. Wäre super,
wenn einer dazu näheres weiß (ggf mit Quelle).

Das ist durchaus möglich. Dann erhält man natürlich auch nur
einen Titel, aus dem vollstreckt werden könnte. Wenn das nicht
als Nachteil gesehen wird über die „lange Lebensdauer“ eines
Titels.

ok, habs bei der online-antrag-stellung auch schon festgestellt, dass man mehrere gläubiger eintragen kann.

A und B müssen zudem die Verjährungsfrist zum Ende des Jahres
2010 einhalten. Reicht es wenn der Mahnantrag bis zum Ende des
Jahres beim zuständigen Gericht eingeht oder ist es
erforderlich, dass der Bescheid bis zum Ende des Jahres
rechtzeitig beim Schuldner eingeht?

Wenn vor Ende dieser Verjährungsfrist z.B. eine Rechnung
gestellt wurde oder gemahnt, kein Problem.

wurde nicht, da die Adresse des Schuldners ja noch nicht bekannt ist… müsste dann wohl per einschreiben mit rückschein erfolgt sein, damit man es belegen kann oder?

Problem zu 2. ist, dass die Adresse des Schuldners bislang
nicht bekannt ist. Wenn der Mahnbescheid rechtzeitig bis zum
Ende des Jahres beim Schuldner eingehen muss, wie lässt sich
dann günstig und möglichst zügig seine Adresse ermitteln?

z.B. über das Einwohnermeldeamt.
Falls keine An-/Abmeldung erfolgt, helfen nur Firmen oder
Inkassounternehmen, die sich auf Auskünfte spezialisiert haben
oder eigener „detektivischer Einsatz“ über Bekannte,
Verwandte, Arbeitgeber…

Dank dir Hemba für deine schnelle und hilfreiche Antwort!

Wenn vor Ende dieser Verjährungsfrist z.B. eine Rechnung
gestellt wurde oder gemahnt, kein Problem.

Oh doch, großes Problem. Eine Mahnung hemmt die Verjährung nämlich nicht. Im Übrigen reicht die Anhängigkeit (=Eingang beim Gericht) während der Verjährungsfrist, wenn die Rechtshängigkeit (=Zustellung beim Anspruchsgegner) „demnächst“ eintritt, § 167 ZPO.