Mehrere Grundschulden - Auswirkung in Zwangsver

Hallo zusammen,
bräuchte mal eine Einschätzung zu folgender Situation:

Es gibt Grundstückbesitzer A und Dauerwohnrechtbesitzer B.
Auf einem großen Grundstück ist folgendes im Grundbuch eingetragen:

  • 3 Positionen Grundschulden zu insgesamt ca. 100.000 €. Diese sind aktuell getilgt, aber noch nicht gelöscht.
  • Ein Dauerwohnrecht für ein Gebäude auf dem Grundstück, welches allerdings nachrangig zu den 3 o.g. Grundschulden eingetragen ist.

Jetzt nimmt Grundstückbesitzer A einen hohen Kredit, sagen wir mal in Höhe von 200.000 € auf. Dieser wird einmal mit den 3 vorhandenen Grundschulden, welche vorrangig dem Dauerwohnrecht stehen abgesichert, und mit einer neuen Grundschuld in Höhe der restlichen 100.000 €, welches nachrangig dem Dauerwohnrecht eingetragen wird.

Welche Situation tritt ein, wenn A seinen Kredit nicht abbezahlen kann und es zur Zwangsversteigerung kommt? Insbesondere in Hinsicht auf das bestehenbleiben oder nicht-bestehenbleiben des Dauerwohnrechts.

Danke für eure Hilfe

Hallo,
ein Grundstück wird grundsätzlich frei von allen Schulden und Lasten zwangsversteigert. Das Dauerwohnrecht wird bei der ZV gelöscht und entsprechend seiner Rangstelle ggf. mit Geld entschädigt (wenn aus dem Erlös und der Entschädigung der vorrangigen Rechte noch was übrig bleibt…).

Soll ein Recht bei einer ZV bestehen bleiben, müsste es ins sog. „Geringste Gebot aufgenommen“ werden. Das ist ein „nicht ganz richtiger“, aber in der Praxis verwendeter Begriff dafür, Rechte *mit Zustimmung der Gläubiger* bei einer ZV im Grundbuch zu belassen (siehe auch §59 ZVG).

Diese Zustimmung könnte vorher erteilt worden sein (zB bei einem Rangrücktritt zugunsten der Grundschulden), das ist aber genau so unwahrscheinlich wie die Zustimmung zu sowas im Falle einer Zwangsversteigerung von einem der vorrangigen Gläubiger zu erhalten, da ein Dauerwohnrecht (zumindest bei EInfamilienhäusern) extrem wertmindernd ist.

Gruß vom
Schnabel