Mehrere Hauptmieter - eine Wohnung

Hallo

angenommen, es gibt eine Wohnung mit mehreren Hauptmietern (A, B, C, D, E), also eine WG.
Hauptmieter A hat sich leider als psychisch krank herausgestellt in der Weise, dass er öfters mal von der Polizei abgeholt und in die Geschlossene eingewiesen wird, was von allen anderen als sehr belastend erlebt wird.

Die anderen (B, C, D und E) halten es nicht mehr aus und wollen, dass Hauptmieter A in eine betreute Wohneinrichtung zieht. Leider sieht A es nicht ganz ein oder will es eben nicht, und nimmt anscheinend auch seine Medikamente nicht, so dass er immer wieder unerträglich wird.

Die anderen sind schon so weit, dass sie alle selber ausziehen und die Wohnung kündigen würden, aber das können sie ja auch nicht so ohne weiteres, weil Hauptmieter A eben nicht kündigen will.

Welche Möglichkeiten haben B, C, D und E, außer immer wieder die Polizei zu holen?
Ich weiß, dass das Thema hier schon paar mal behandelt wurde (mit 2 Hauptmietern), ich weiß aber das Ergebnis nicht mehr.

Der Vermieter macht übrigens nichts und sagt, er könne nichts machen.

Und wieso nicht?
Wenn jeder Hauptmieter ist, kann jeder auch separat kündigen. Dann sitzt der untäge VM eben mit seinem verbliebenen 4. Hauptmieter allein da.

Nein, können die nicht.

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Warum nennst Du den psychisch auffälligen eigentlich Hauptmieter und das ganze eine WG ?
Eins stimmt nur, entweder es gibt 5 Hauptmieter, alle stehen Im Mietvertrag ein und derselben Wohneinheit.
Oder es ist halt eine WG mit 1 Haupt- und 4 Untermietern.

5 Hauptmieter ist so ungewöhnlich und nicht nur in so einer Situation absolut unglücklich ! Wer macht so etwas ? Den Ärger riecht man schon vor Vertragsabschluss.

Man könnte andenken über das Gericht dem Mieter A einen Betreuer beizuordnen und über den versuchen das Mietverhältnis gemeinsam zu kündigen.
Oder ihn freiwillig bewegt in eine betreute Wohnung umzuziehen. Dann wird der VM wohl nichts einwenden, wenn der aus dem Vertrag ausscheidet.
Evtl. könnte man Mieter A auch auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen.

MfG
duck313

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Für eine zimmerweise vermietete Studentenwohnung absolut üblich.

Aber ob das hier sowas ist sollte Simsy erst mal rauslassen, sonst ist das alles nur Rumgerate.

Und dann könnte der ja sein Zimmer kündigen. Gerade bei Studenten wäre das doch fast zwingend erforderlich.

und das scheint ja hier nicht vorzuliegen und das erscheint mir sehr ungewöhnlich.
dem Vermieter mag es mehr Sicherheit bieten schließlich hat er 5 die für die volle Miete gesamtschuldnerisch haften.
Aber keiner kann aus dem Mietverhälnis raus solange andere nicht mitmachen.

Weil er einer der Hauptmieter ist.

Weil es eine WG ist.

Das ist zweifellos wahr.

Das wird ja die ganze Zeit versucht, hat aber wohl keinen Erfolg.

Ok, das wäre wohl die Lösung.

Wenn er das wollte, wäre ja alles in Ordnung.

Genau um so eine Studenten-WG geht es.

Dann kann auch jeder einzeln kündigen und muss sich nicht für die anderen interessieren.

Ach so, das ist ein Missverständnis. Die sind alle gemeinsam Hauptmieter dieser einen Wohnung. - Die Wechsel klappten wohl bislang reibungslos, weil wohl bislang keiner Probleme machte. - Diese WG muss es schon sehr lange geben mit wechselnden Bewohnern.

Es wäre ja nett, wenn Du Dich dazu entschließen würdest welches der im Link genannten Modelle der VM mit den Mietern gewählt hat:
https://www.e-fellows.net/Studium/Studienwissen/Studium-aktuell/Mieterrechte-Mietvertrag-WG/(page)/all ramses90

Es ist eine Wohnung mit 5 Hauptmietern, das habe ich doch jetzt schon mehrmals geschrieben. Also, die haben alle einen gemeinsamen Mietvertrag.

Das ist das Schlüsselwort und allein ausschlaggebend denn dann stimmt´s, dass nur alle gemeinsam kündigen können. Das hast du aber nicht so formuliert, weshalb sich ldieser lange Thread entwickelte. ramses90

Hallo,

wenn tatsächlich

haben, kommt es auf die konkreten Vertragsbedingungen an - zB zur Kündigung.
Du bist lange genug dabei, um wissen zu können, daß mit Deinen Inhaltsfetzen keine seriöse Auskunft möglich ist, wenn die konkreten Grundlagen unbekannt sind.

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo,
wenn das schon laenger so laeuft, und bei Studenten, dann scheidet doch oefter einer aus. Die Vertragsklausel zu den Kuendigungsmoeglichkeiten sollte lange geuebte Praxis enthalten, also auch Moeglichkeiten.

Eine lange geübte Praxis ist es leider oft, dass man sich jedesmal einigt und konkludent handelt.
Als Mietergemeinschaft einen Mitmieter herauszubekommen, wird schwierig.
Der beste Rat war m.E. der, beim Gericht eine Betreuung anzuregen.
Hier ein Vordruck von justiz.nrw (andere Bundesländer werden ähnliche Vordrucke haben):

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Ich bezweifele, dass deren Mietvertrag (der mir nicht vorliegt) eine extra Klausel zu Kündigungemöglichkeiten enthält. Ich vermute eher, dass vor vielen Jahren mal eine Gruppe von Studenten diese Wohnung gemeinsam angemietet hat, und dass es seitdem so weiterläuft, und dass die bisherigen Bewohner einfach sehr unkompliziert und kooperativ waren und für jeden Ausziehenden immer ein neuer Mitbewohner gefunden wurde.

Ich weiß, dass diese WG einen sehr alten, nie geänderten Mietvertrag (und auch eine sehr geringe Miete) hat, in dem fast nichts geregelt ist.

Ich denke, hier gilt einfach das Gesetz.
Die WG selber geht davon aus, dass sie A nicht rauskriegen, dass sie selber aber auch noch nicht mal ausziehen können, solange A nicht mitmacht, deswegen hatte ich versprochen, mich mal zu erkundigen.

Die betreffende Person A war in der letzten Zeit ja schon öfters in der Psychiartrie gelandet. Machen die da sowas eigentlich nicht? - D. h. wenn die in der Psychiartrie das nicht von sich aus machen, kann es sein, dass das Gericht trotzdem eine Betreuung anordnet?

Die WG hat den Vorschlag dankbar aufgenommen und wird es versuchen.