Mehrere Makler einschalten

Hallo,

wenn man ein Haus oder eine Eigentumswohnung sucht und dafür mehrere Makler einschaltet, muß man dann nur den Makler bezahlen, der den Treffer gelandet hat?

Bzw. wenn ein Makler in einer bestimmten Zeit kein entsprechendes Objekt gefunden hat, kann man sich dann von ihm trennen und entstehen dann Kosten?

Schon jetzt vielen Dank für Antworten.

JaneDoe

hallo !

Du mußt jeden Makler darüber informieren, dass Kollegen auch dabei sind. Dann hörst Du, wie sie das regeln. Ob sie es machen.

Aber Vorsicht!! Irgendeinen Weg, von Dir Gebühren zu ergaunern finden sie alle!

mfgConrad

wenn man ein Haus oder eine Eigentumswohnung sucht und dafür
mehrere Makler einschaltet, muß man dann nur den Makler
bezahlen, der den Treffer gelandet hat?

Ich muß Conrad widersprechen. Makler arbeiten auf Erfolgsbasis, d.h. vom Käufer bekommen sie nur Geld, wenn die Vermittlung erfolgreich war. Trotzdem ist es nicht schädlich, den Maklerauftrag genau durchzulesen, bevor man ihn unterschreibt.

Bzw. wenn ein Makler in einer bestimmten Zeit kein
entsprechendes Objekt gefunden hat, kann man sich dann von ihm
trennen und entstehen dann Kosten?

  1. Ja, 2. nein

Vielen Dank für die Antworten. Haben mit weiter geholfen :smile:

MfG JaneD.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Quatsch!
Der Makler bekommt Geld für all das, was im Maklervertrag vereinbart wurde!
Wenn jeder Makler einen Alleinauftrag mit dem Interessenten abschließt, ist der Ärger vorprogrammiert. Alleinauftrag heißt, dass der Kaufwütige nur diesen einen Makler beauftragen darf.
Weiterhin ist es völlig legitim, wenn der Makler Klauseln in den Vertrag einbaut, nach denen er eine Aufwandsentschädigung bekommen kann, wenn eine erfolgreiche Vermittlung nicht stattfand. Wenn beide Parteien dieser Vereinbarung zustimmen, ist es ein Vertrag. Vorausgesetzt, er verstößt nicht gegen irgendwelche Gesetze oder ist sittenwidrig o.ä.
Und sorry Conrad,
wenn in diesem Falle von „ergaunern“ die Rede ist, zeugt das leider nur von Unwissen. Wenn im Gegenzug der Makler um seine ihm zustehende Provision gebracht werden soll, ist es völlig in Ordnung. Echt traurig, wenn von Unwissen Getriebene solch einen Murks von sich geben.
Kein Mensch ist gezwungen, Makler einzuschalten. Und jeder, der es tut, kann sich Verträge vor der Unterschrift durchlesen. Und jeder, der das Geschriebene nicht versteht, kann sich Rechtsbeistand holen.
Das hat nix mit Ergaunern zu tun, sondern mit der Naivität der armen „Opfer“.