Mehrere Minijobs

Hi Steuerexperten und -innen,

ich hätt da mal ne Steuerfrage:
Wenn jemand ohne sozialversicherungspflichtigen Job zwei Minijobs hat, die zusammen die 400-Euro-Grenze überschreiten, so muß er, wie ich inzwischen herausgefunden habe, beide versteuern.

Wie funktioniert das praktisch? Meldet man dem zweiten Arbeitgeber, daß man noch einen Job hat, und der führt dann die Abgaben ab? Kann ich mir nicht vorstellen. Oder gibt man selbst am Jahresende eine Steuererklärung ab? Die Steuern dürften dabei ja eher niedrig ausfallen (angenommen beide Minijobs zusammen werfen 800 Euro mtl. ab), oder?

Nebenfrage: Entsteht dabei eine Rentenversicherungspflicht? Daß man seiner Krankenkasse bescheid sagen sollte, habe ich schon mitbekommen (nehmen wir mal an, der Betreffende sei zur Zeit ohne Einkommen und freiwillig in der GKV versichert).

Wer weiß was?

Gruß S

Hallo!

Bei überschreiten der 400 € Grenze werden beide(!) Beschäftigungsverhältnisse steuer- und (!) sozialversicherungspflichtig.

Wie das praktisch funktioniert? Ganz einfach: Zum einen ist man verpflichtet den Arbeitgebern dies zu melden. Zum anderen muss man den Arbeitgebern auch melden, was man im jeweils anderen Beschäftigungsverhältnis verdient. Man kommt dann nämlich in die Gleitzone da beide Beschbäftigungsverhältnisse zusammengerechnet werden. Wenn das Entgelt jeden Monat unterschiedlich ist, muss man jeden Monat den Arbeitgebern mitteilen was man beim anderen verdient.

Wenn man den Arbeitgebern dies nicht mitteilt kommt dies 2-3 Monate später raus, die Arbeitgeber müssen Ihre Minijobler bei der Bundesknappschaft (Minijob-Zentrale) anmelden. Wenn die Knappschaft registriert, dass jemand 2 Beschäftigungsverhältnisse hat, werden die Arbeitgeber angeschrieben was die Person verdient hat. Wenn der Verdienst über 400€ ist, ergeht von der Bundeknappschaft einer entsprechender Bescheid das Versicherungspflicht und dadurch auch Steuerpflicht vorliegt.

Gruß

Jörg

Hi, danke für die Info.

Gruß S