Hallo alle zusammen,
eine Person bezieht ALG 1 und ALG 2 (Harz IV).
Mal angenommen jemand erhält die Möglichkeit bei einem, euch allen bekannten, großen Markendiscounter auf Stundenbasis zu arbeiten. Dieser Markendiscounter möchte das die Arbeitskraft dafür unterschreibt, dass der AN keine weiteren Nebenjobs hat oder aufnehmen wird.
Die Person erhält weiterhin ALG 1 und durch die Nebeneinkünfte fällt Harz IV weg. Nebeneinkünfte dürfen nur zu einer bestimmten Höhe dazu verdient werden, dass ist schon klar.
Was will der AG damit erreichen? Ist es nicht legal mehrere Nebenjobs zu haben?
Ist die Vorgehensweise zulässig? Hat jemand mit so etwas Erfahrungen?
Lieben Dank für eure Antworten.
LG Gabi
Leistungskraft und Betriebsinterna!
Dieser Markendiscounter möchte das die Arbeitskraft dafür unterschreibt, dass der AN keine weiteren Nebenjobs hat oder aufnehmen wird.
Das kann damit zusammen hängen, dass der AG seine Interessen durch weitere Nebentätigkeiten des AN gefährdet sieht.
Man könnte ja durch X Nebenjobs so überlastet sein, dass WIR empfinden dass AN man seiner Haupttätigkeit nicht richtig nachkommt.
Oder man könnte [teilweise sogar unbewußt] Betriebsinterna (WIR machen das so und so…) ausplaudern.
Außerdem macht es einen schlechten Eindruck, wenn ein WIR-Kassierer am Nachmittag für DIE arbeitet und von Kunden bei beiden Firmen gesehen wird (da kommt man ins Grübeln…)
Was will der AG damit erreichen? Ist es nicht legal mehrere Nebenjobs zu haben?
Sich absichern.
Man darf rein rechtlich mehrere Nebenjobs haben, aber man darf rein rechtlich auch eine Exklusivität der Leistung einfordern.
Und da sind wir noch nicht einmal im Bereich der Sperrklauseln, die sogar nach Ausübung des Jobs für einen Zeitraum eine artverwandte Tätigkeit verbieten.
Ob jemand sowas unterschreibt bzw. man einen AG dazu bekommt, den Passus zu streichen, steht auf einem anderen Blatt.
Ist die Vorgehensweise zulässig? Hat jemand mit so etwas Erfahrungen?
Das hängt wohl von Details ab.
Kann der AN nachweisen, dass die Interessen des AG durch andere Nebenjobs nicht gefährdet sind, wäre die Zulässigkeit einer solchen Klausel mit Sicherheit bestreitbar. Nur, wie erbringt man diesen Beweis?
Gruß,
Michael
Dieser Markendiscounter möchte das die Arbeitskraft dafür unterschreibt, dass der AN keine weiteren Nebenjobs hat oder aufnehmen wird.
Es kann auch damit zusammenhängen, dass bei einer geringfügigen Beschäftigung die 400-Euro-Grenze nicht überschritten werden darf. Um das zu verhindern muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fragen, ob er noch weitere Jobs hat und wenn ja, wieviel er da verdient.
Und wenn der Arbeitnehmer trotz Nachfrage falsche Angaben macht und später bei einer Prüfung herauskommt, dass mehrere Beschäftigungen ausgeübt wurden und deshalb Sozialversicherungspflicht eintritt, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge haftbar machen (normalerweise geht das nämlich nur für die letzten drei Monate).
Grüße
Stefan
Generelles Verbot idR nicht wirksam
Hi!
Ist die Vorgehensweise zulässig?
Es kommt darauf an 
Da wir hier keine echten Fälle besprechen, verlinke ich mal eine sehr gute Seite zum Thema
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
LG
Guido