Mehrere Pflichtpraktika absolvieren

Hallo,

ich habe mal eine theoretische Frage.

Angemommen Student X hat bereits ein Pflichtpraktikum, also mit Nachweis seiner Uni, absolviert.
Nun möchte dieser ein weiteres Praktikum absolvieren, was sehr gut bezahlt ist.
Wenn er dieses jetzt als freiwilliges Praktikum angeben würde, müsste er alle Sozialabgaben leisten…

Mich interessiert nun die rechtliche Lage/ Konsequenz, wenn er das neue Praktikum nun wieder als Pflichtpraktikum anmeldet.

Welche Instanzen überprüfen, ob es sich wirklich um ein Pflichtpraktikum handelt? Der Arbeitgeber wohl kaum?!..

Ich habe von Vielen gehört, dass sie ihre vielen Praktika immer als Pflichtpraktika ausgaben und bislang ohne negative Konsequenz auskamen.

  1. Wie sieht es rechtlich aus? Ist das schon Betrug?
  2. Checkt das überhaupt jemand?

Die Frage ist wirklich rein hypothetisch, ich persönlich habe einen festen Job :wink:

Danke im Voraus!

Hallo,

die Antwort hast du dir doch selbst schon gegeben, er ist verpflichet die Sozialabgaben zu leisten, tut er das nicht, muss er mit einer Strafe rechnen. Wobei die Erfahrung zeigt, das gerade bei kleinen Vergehen unverhältnis mässig harte Strafen ergehen ( wenn man das mal im Verhältnis zu gewissen Postlern, Wurstlern oder Amigos sieht)

hth

Hallo,

Hallo,

ich habe mal eine theoretische Frage.

Angemommen Student X hat bereits ein Pflichtpraktikum, also
mit Nachweis seiner Uni, absolviert.
Nun möchte dieser ein weiteres Praktikum absolvieren, was sehr
gut bezahlt ist.
Wenn er dieses jetzt als freiwilliges Praktikum angeben würde,
müsste er alle Sozialabgaben leisten…

Das stimmt. Arbeitsrechtlich ist schon lange entschieden (BAG 6 AZR 564/01), daß es nicht auf die Bezeichnung der Tätigkeit ankommt, sondern auf die tatsächlichen Umstände. Dazu gehört auch, ob die Tätigkeit tatsächlich aufgrund der Prüfungsordnung absolviert werden muß.
http://www.ra-croset.de/presse/praktikum-entlohnung.php

Mich interessiert nun die rechtliche Lage/ Konsequenz, wenn er
das neue Praktikum nun wieder als Pflichtpraktikum anmeldet.

s.o.

Welche Instanzen überprüfen, ob es sich wirklich um ein
Pflichtpraktikum handelt? Der Arbeitgeber wohl kaum?!..

Für „Schwarzarbeit“ ist grundsätzlich der Zoll zuständig.
Die Träger der Sozialversicherung können durchaus bei entsprechendem Verdacht von sich aus beim AG prüfend tätig werden.
Auch Betriebsprüfer der Finanzverwaltung schauen oft bei derartigen Beschäftigungsverhältnissen genauer hin und informieren bei Verdachtsmomenten auch die SV-Träger.
Der AG muß außerdem das Risiko tragen, daß der angebliche Praktikant nachträglich eine angemessene Vergütung einklagt und/oder Leistungen wie zb Urlaub oder Lohnfortzahlung.

Ich habe von Vielen gehört, dass sie ihre vielen Praktika
immer als Pflichtpraktika ausgaben und bislang ohne negative
Konsequenz auskamen.

Glück gehabt

  1. Wie sieht es rechtlich aus? Ist das schon Betrug?

Für den AG ist die Sache eindeutig riskant > § 266a StGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html
und/oder § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__111.html

  1. Checkt das überhaupt jemand?

Ja, s.o.

Danke im Voraus!

&Tschüß

Hey,

vielen Dank. Im Prinzip habe ich mir das auch so gedacht, nur wundere ich mich, dass es bei so vielen (die ich jetzt kenne) nicht aufgeflogen ist…

Ich frage mich, welche Institution da versagt :wink:

Guten Tag,