hallo,
gesetzt den Fall jemand hat zusätzlich zu seiner GKV noch eine
private Krankenzusatzversicherung zur Abdeckung von alternativen
Heilmethoden und von Zahnbehandlungen (Zahnkronen, etc. jeweils 30
%).
Zwei Jahe später würde diese Person eine weitere
Zahnzusatzversicherung abschließen, die auch 30 % f. Zahnbehandlungen
zahlt.
Beide Versicherungen fragen in Ihren Antragsformularen zwar nach
bestehenden Krankentagegeldversicherungen und
Pflegetagegeldversicherungen (die beide nicht bestehen), aber nicht
nach dem Bestehen von anderen privaten Krankenzusatzversicherungen.
Kann es da Probleme geben, wenn man zwei private
Zahnzusatzversicherungen hat, die nur einen %-Teil zahlen, sofern
beide aufaddiert nur 60% der Kosten covern?
Mit herzlichem Dank vorab
Hünde
Hallo,
es besteht, unabhängig davon, ob danach im Antrag gefragt wird,
(was üblich ist, bitte Fragenkatalog nochmals genau ansehen)
gemäß §9 MB/KK eine Verpflichtung gegenüber dem Versicherer zur
Anzeige des weiteren Vertrages. Kommt man dieser „Obliegenheit“
nicht nach, so gefährdet dies den Versicherungsschutz.
siehe auch:
http://www.pkv.de/default.asp
Menüpunkt PKV und Recht, Musterbedingungen.
Gruß Joerg Koenig
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
das funktioniert leider so nicht, es gilt das sogenannte Bereicherungsverbot.
Du darfst nicht einfach mehrere Versicherungen abschließen, die in der Summe dann u.U. 100% abdecken. Zum einen wie bereits erwähnt mußt Du es im Antrag angeben und zum anderen können so ja die Beiträge gar nicht kalkuliert werden.
Wenn Du 60% abdecken willst, ist das erheblich teurer, als 30%…
hallo,
Kann es da Probleme geben, wenn man zwei private
Zahnzusatzversicherungen hat, die nur einen %-Teil zahlen,
Du bekommst ein sehr praktisches Problem. Bei der privaten KV mußt Du das Original der Rechnung einreichen und davon hast Du nur eins. Einmal kann man sich vielleicht mit einem Duplikat herausreden, aber wenn das öfter passiert, wird die Versicherung wohl aufmerksam.
Gruß
Nordlicht