Mehrere Praxen im einem Haus

Hallo allerseits,

bin mir nicht sicher ob ich das richtige Forum erwischt habe, es geht mehr um ein allgemeines Thema, habe aber nichts passenderes gefunden.

Hier im Süden ist es so daß Fußpflege (sog. Podologen)und Physiotherapie zwar in einer gemeinsamen Praxis sein können, dann aber zwei getrennte Eingänge brauchen,obwohl die Patienten später im selben Wartezimmer sitzen dürfen. Das hat mir jedenfalls der von der AOK der die Praxen abnimmt gesagt. Hat der mich veräppelt?

Ich kenne Ärztehäuser mit vier verschiedenen Fachärzten und einem Eingang aber verschiedenen Wartezimmern, was auch Sinn macht.

Desweiteren habe ich gehört daß der Marburger Bund es den Kassenärzten verboten haben soll Gemeinschaftspraxen mit Heilpraktikern zu machen, was wiederum keinen Sinn macht,denn diese Mischung ist genial. Was der eine nicht heilt kann der andere. Die Frage ob der Marburger Bund nicht an heilung interessiert ist darf man sicher nicht stellen. Tue ich auch nicht.

Äpfel vs. Birnen

Hallo allerseits,

Hallo nur in deine Richtung,

ich fange mal damit an:

Desweiteren habe ich gehört daß der Marburger Bund es den
Kassenärzten verboten haben soll Gemeinschaftspraxen mit
Heilpraktikern zu machen, was wiederum keinen Sinn macht,denn
diese Mischung ist genial.

(Hervorhebung durch mich)

So nicht! Hier muß man differenzieren und nicht alles, was aus Praxis und Gemeinschaft besteht, in einen Topf schmeißen, denn: es gibt Gemeinschaftspraxen und es gibt Praxisgemeinschaften (wobei es korrekt ’ Praxen gemeinschaft’ heißen müßte). Das sind zwei paar Stiefelchen. Im betriebswirtschaftlich-juristischem Kauderwelsch ausgedrückt:

Gemeinschaftspraxis:
Zwei oder eben mehrere Ärzte (meist derselben oder zumindest einer benachbarten Fachrichtung wie Internist + Allgemeinmediziner), die eine wirtschaftliche Einheit bilden und den Beruf gemeinschaftlich ausüben, z. B. gemeinsames Personal, sie vertreten sich gegenseitig bzw. teilen sich die Patienten (F: ‚möchten Sie zu Dr. X oder zu Dr. Y?‘ - A: ‚Ist mir wurscht, ich war schon bei beiden‘.
Bei einer Anwaltskanzlei sprächen wir von einer Sozietät.

Praxisgemeinschaft:
Mehrere Ärzte (auch unterschiedlicher Fachrichtungen) und/oder medizinische und angrenzende Berufsstände, die getrennte wirtschaftliche Einheiten, aber aus Kosten- oder Synergiegründen eine räumliche Einheit bilden (Beispiel: Orthopäde + Physio oder Diabetologe + eine freiberufliche Diätassistentin/Ökotrophologin). D. h. man teilt sich die Praxisräume, meinethalber auch die Empfangsdame (äääh… du weißt schon, was ich meine, gell? *lach*), aber ansonsten macht jeder sein Ding, jeder hat seine Kunden, etc.
Bei einer Anwaltskanzlei sprächen wir von einer Bürogemeinschaft.
Bei einer Anwaltskanzlei sprächen wir von einer Sozietät.

Das ‚Verbot‘ des Marburger Bundes ist vor diesem Hintergrund ganz leicht zu erklären: Heilpraktiker fällt zwar unter ‚Heilberuf‘, aber ein HP ist eben kein Arzt, hat ergo weder eine Approbation noch eine Kassenzulassung - deshalb ist die Bildung einer Gemeinschaftspraxis natürlich unmöglich. Es spricht allerdings nichts dagegen, wenn ein Arzt eine Praxisgemeinschaft mit einem HP eingeht.

Hier im Süden ist es so daß Fußpflege (sog. Podologen)und
Physiotherapie zwar in einer gemeinsamen Praxis sein können,
dann aber zwei getrennte Eingänge brauchen,obwohl die
Patienten später im selben Wartezimmer sitzen dürfen.

Vielleicht haben sie einfach versetzte Öffnungszeiten oder der eine Eingang ist für Rolli-Fahrer bequemer zu bewältigen, oder was-weiss-ich. Oder die möchten einfach getrennte Eingänge haben. :wink:

Hat der mich veräppelt?

Nö!

Was der eine nicht heilt kann der
andere. Die Frage ob der Marburger Bund nicht an heilung
interessiert ist darf man sicher nicht stellen. Tue ich auch
nicht.

Nein, nein, darum geht nicht um das Interesse an Heilung - es geht schlicht und ergreifend um rechtliche Aspekte, die ich oben beschrieben habe.

Alles klar? Dann wünsche ich einen zauberhaften Abend

Renee

PS.
Wer Räcktschraipfäler findet, darf sie gerne behalten - ich habe einen Mördertag hinter mir… *stöhn*

Hi!

Der Marburger Bund verbietet gar nichts, denn er ist die Interessengemeinschaft der angestellten Ärzte.

Gruß
Peter

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Guten Morgen, Peter,

Der Marburger Bund verbietet gar nichts, denn er ist die
Interessengemeinschaft der angestellten Ärzte.

Hmmm… Vertritt der MB wirklich nur angestellte Ärzte? Ich habe mal vor Mooooooonden in einer Praxis gearbeitet und meine mich erinnern zu können, daß beide Chefs Mitglieder des MB waren - angestellt waren sie jedenfalls nicht; angestellte Docs hatten wir ebenfalls nicht. Na, vielleicht war der MB früher - ist inzwischen fast 20 Jahre her - anders strukturiert. :wink:

Grübelnde Grüße
Renee

Äpfel vs. Matschebirnen
Der mb ist für angestellte Docs die Gewerkschaft, macht aber auch Rechtsberatungen etc. Mitglied werden darf aber jeder. Viell. haben Deine niedergelassenen die Beratung in Anspruch genommen oder sind aus Solidarität noch drin.
Das Verbot kommt wohl von der KV aus o. g. jurist. Gründen. Was ich auch fachlich vernünftig finde. Was hat ein HP mit Arzt zu tun? Da eher Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten usw., denn die haben eine Ausbildung.

pp

Mooooooooooooooooooment maaaaaaaaal!
Hi Renee!

Wahrscheinlich sind diese Docs ja wie die meisten auch nicht als Fachärzte vom Himmel gefallen sondern waren vor Jaaaaaaaaahren mal angestellt. Waaaaaaaaahrscheinlich sind sie zu der Zeit dem MB beigetreten und nicht wieder ausgetreten.

Aber Du hast recht, der MB vertritt nicht nur die angestellten sondern auch die beamteten Ärzte.

Gruß
Peter

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Das hat
mir jedenfalls der von der AOK der die Praxen abnimmt gesagt.
Hat der mich veräppelt?

Servus,

ja - hat er! Hat er schon deswegen, weil die AOK zwar viel abnimmt:

  • den Arbeitgebern und Versicherten die Kohle, damit sie Bauchtanzkurse und ‚Anschubfinanzierungen‘ vezahlen kann,
  • den Ärzten ihr erarbeitetes Geld, wenn sie Medikamente über dem Budget verordnet haben,

aber die Praxen abnehmen tut sie nicht. Für die Einhaltung und Überwachung baulicher und einrichtungstechnischer Vorschriften sind vielmehr die Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Vielleicht bekommst Du aber früher Recht als allen lieb sein kann, wenn die Hausärzte ihre Zulassungen zurückgeben und die Kassen die Versicherten selber behandeln müssen. Dann gibt es bestimmt auch eine Menge von ‚Inspektoren‘, die die Praxen abnehmen. Mussaschlussendlichallesseineohnunghamwa?

Kai